Vertretung e. GmbH bei Fehler in HR-Anmeldung

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rebru82
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#1

22.07.2010, 10:36

Hallo,

mein Chef ist sich da zwar ziemlich sicher, ich aber immer noch nicht. Daher möchte ich gerne mal eure Meinung dazu.
Wir hatten eine neue GmbH-Gründung beurkundet.

Jetzt ist nachträglich in dem Gesellschaftsvertrag zur Vertretungsberechtigung der GF eine Änderung erfolgt (mein Chef hat versehentlich zu viel gelöscht). Jetzt steht dort nur noch: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Den Geschäftsführern kann Einzelvertretungsberechtigung und Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden."

In der HR-Anmeldung ist aber noch der Standard-Text gewesen, dies ist dann auch so angemeldet. (Also, wenn nur einer, dann allein, bei mehreren, zwei gemeinsam oder einer mit einem Prokuristen)

In dem Gesellschafterbeschluss wurden beide Gründet zu GF bestellt, je mit Einzelvertretungsbefugnis.

Das HR hat jetzt den Inhalt der HR-Anmeldung beanstandet und verlangt eine Korrektur.

Meine Frage: Müssen wirklich beide GF anmelden, obwohl im wirksamen Beschluss Einzelvertretungsbefugnis erteilt wurde? Mein Chef meint, dass beide kommen müssen, wobei nach meiner Einschätzung er sich nicht ganz sicher ist.
[hr]

Liebe Grüße

Rebru82 [img]http://www.smilies.4-user.de/include/Computer/smilie_pc_079.gif[/img]
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mrsbloom
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#2

22.07.2010, 15:32

Geht es jetzt um eine HR-Anmeldung nach Eintragung der GmbH? Was wird jetzt angemeldet?
Gruß Tina

Die beste und sicherste Tarnung ist immer noch die blanke und nackte Wahrheit.
Die glaubt niemand!
Max Frisch
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rebru82
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#3

23.07.2010, 09:07

Die Eintragung der GmbH ist beantragt, aber noch nicht endgültig erfolgt, da dieser Fehler halt vorhanden ist. Es gab eine Zwischenverfügung der Richterin.
[hr]

Liebe Grüße

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Tiger

#4

23.07.2010, 10:02

Bei der Neugründung einer GmbH müßen alle Geschäftsführer anmelden. :)
So steht es jedenfalls in meinem Gustavus, 7. Auflage, Nr. 91
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rebru82
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#5

30.07.2010, 09:48

:thx
[hr]

Liebe Grüße

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