Hallo,
Klienten möchte ihre Partnerschaft im PR löschen lassen. Eine Liquidation soll nicht stattfinden.
Meine Fragen:
1. Kann ich ohne Liquidation löschen lassen?
2. Reicht eine Versicherung der Gesellschafter, dass kein Vermögen mehr vorhanden ist bzw. vorhandenes Vermögen verteilt wurde und keine Verbindlichkeiten mehr bestehen?
3. Einen Beschluss muss ich nicht einreichen, oder?
Vorab vielen Dank für eure Hilfe.
Claire
Partnerschaftsgesellschaft: Löschung ohne Liquidation
- mrsbloom
- Daueraktenbearbeiter(in)
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- Registriert: 31.01.2007, 16:33
- Beruf: gepr. Notarfachwirtin
- Software: RA-Micro
Gem. §§ 10 I PartGG, 145 III HGB muss keine Liquidation erfolgen, wenn die Gesellschaft vermögenslos geworden ist.
Einen Beschluss brauchst du auch nicht. Die Anmeldung muss durch alle Gesellschafter unterzeichnet werden.
Einen Beschluss brauchst du auch nicht. Die Anmeldung muss durch alle Gesellschafter unterzeichnet werden.
Gruß Tina
Die beste und sicherste Tarnung ist immer noch die blanke und nackte Wahrheit.
Die glaubt niemand!
Max Frisch
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