GmbH - Beurkundung 14.06., wirksam erst 30.06. Was geht?
Verfasst: 09.06.2010, 18:07
Wir hatten hier ähnliche Themen, das weiß ich. Aber eben nur ähnlich. Und kennt ihr das - man hat Stress und Termindruck und dann einen Knoten im Kopf? Bin gerade etwas überfordert, und Chef ist keine Hilfe ...
Also bitte nicht erschießen !!! , wenn ich zum vielleicht 1.000sten Mal damit komme, aber ich krieg das irgendwie nicht in meinen Kopf:
Es geht um folgendes:
eine GmbH hat 2 Gesellschafter-Geschäftsführer (gesamtvertretungsberechtigt).
50.000,00 DM Stammkapital, jeder hält 25.000,00 DM Geschäftsanteil.
Ich nenn sie mal H. und T.
H. scheidet aus als Gesellschafter und als Geschäftsführer zum 30.06. Verträge sollen Montag aber schon beurkundet werden, weil H. am Dienstag operiert wird und man weiß ja nie...
H. verkauft seinen Anteil zum KP von 30.000,00 € an T. Verkauf, Kaufpreiszahlung und Abtretung alles zum 30.06. Als Geschäftsführer wird H. auch abberufen zum 30.06..
Dann soll T. auch sofort schon (wenn er grad schon mal hier ist) die Anteile zusammenlegen, in Euro umstellen und um einen kleinen Betrag von € 25.564,59 um € 35,41 auf € 25.600,00 erhöhen. Alles mit Wirkung zum 30.06. bzw. ab dem 01.07., da er dann ja erst alleiniger Gesellschafter-Geschäftsführer ist.
Ich hab jetzt mal vorbereitet für Beurkundung am 14.06.
1. Kaufvertrag von H. an T. mit Wirkung zum 30.06.
2. neue Gesellschafter-Liste für den 14.06. (Geschäftsführer unterschreibt und wohl auch Notar) mit Wirksamkeitsvermerk für später, wenn KP gezahlt ist. Wobei ich den Geschäftsanteilen die Nummern 1 und 2 zugeordnet hab, weil das ja noch nicht erfolgt ist. Und alles noch als DM.
3. Gesellschafterbeschluss von T. mit Wirkung ab dem 01.07. wie folgt: a) Abberufung Geschäftsführer H. zum 30.06., Zusammenlegung der Anteile Nr. 1 und 2 über zweimal DM 25.000,00 zu einem Geschäftsanteil DM 50.000,00 mit neuer laufender Nr. 3. / b) Euroumstellung / c) Kapitalerhöhung zur Glättung mit Übernahmeerklärung von T. / d) entsprechende Satzungsänderung
4. neue Gesellschafter-Liste mit Wirkung ab dem 01.07. über die vorgenannten Vorgänge Zusammenlegung, Euroumstellung, Kapitalerhöhung (Geschäftsführer T. unterschreibt mit Notar und Notar unterschreibt noch mal den Wirksamekitsvermerk wegen Zahlung Erhöhungsbetrag)
5. HR-Anmeldung von Geschäftsführer T. mit Wirkung ab dem 01.07.
Geht das so? Es ist etwas irritierend, weil die Montag alles schon unterschreiben wollen, die Wirksamkeit aber später erst eintritt.
Ich hoffe, das ist einigermaßen nachvollziehbar und ihr könnt mir helfen. Ist echt nicht einfach. Hab immer gerne HR-Sachen gemacht, aber mit den neuen Änderungen und so komm ich noch nicht so klar.
Vielen Dank schon mal im Voraus, liebe Grüße und einen schönen Feierabend
Also bitte nicht erschießen !!! , wenn ich zum vielleicht 1.000sten Mal damit komme, aber ich krieg das irgendwie nicht in meinen Kopf:
Es geht um folgendes:
eine GmbH hat 2 Gesellschafter-Geschäftsführer (gesamtvertretungsberechtigt).
50.000,00 DM Stammkapital, jeder hält 25.000,00 DM Geschäftsanteil.
Ich nenn sie mal H. und T.
H. scheidet aus als Gesellschafter und als Geschäftsführer zum 30.06. Verträge sollen Montag aber schon beurkundet werden, weil H. am Dienstag operiert wird und man weiß ja nie...
H. verkauft seinen Anteil zum KP von 30.000,00 € an T. Verkauf, Kaufpreiszahlung und Abtretung alles zum 30.06. Als Geschäftsführer wird H. auch abberufen zum 30.06..
Dann soll T. auch sofort schon (wenn er grad schon mal hier ist) die Anteile zusammenlegen, in Euro umstellen und um einen kleinen Betrag von € 25.564,59 um € 35,41 auf € 25.600,00 erhöhen. Alles mit Wirkung zum 30.06. bzw. ab dem 01.07., da er dann ja erst alleiniger Gesellschafter-Geschäftsführer ist.
Ich hab jetzt mal vorbereitet für Beurkundung am 14.06.
1. Kaufvertrag von H. an T. mit Wirkung zum 30.06.
2. neue Gesellschafter-Liste für den 14.06. (Geschäftsführer unterschreibt und wohl auch Notar) mit Wirksamkeitsvermerk für später, wenn KP gezahlt ist. Wobei ich den Geschäftsanteilen die Nummern 1 und 2 zugeordnet hab, weil das ja noch nicht erfolgt ist. Und alles noch als DM.
3. Gesellschafterbeschluss von T. mit Wirkung ab dem 01.07. wie folgt: a) Abberufung Geschäftsführer H. zum 30.06., Zusammenlegung der Anteile Nr. 1 und 2 über zweimal DM 25.000,00 zu einem Geschäftsanteil DM 50.000,00 mit neuer laufender Nr. 3. / b) Euroumstellung / c) Kapitalerhöhung zur Glättung mit Übernahmeerklärung von T. / d) entsprechende Satzungsänderung
4. neue Gesellschafter-Liste mit Wirkung ab dem 01.07. über die vorgenannten Vorgänge Zusammenlegung, Euroumstellung, Kapitalerhöhung (Geschäftsführer T. unterschreibt mit Notar und Notar unterschreibt noch mal den Wirksamekitsvermerk wegen Zahlung Erhöhungsbetrag)
5. HR-Anmeldung von Geschäftsführer T. mit Wirkung ab dem 01.07.
Geht das so? Es ist etwas irritierend, weil die Montag alles schon unterschreiben wollen, die Wirksamkeit aber später erst eintritt.
Ich hoffe, das ist einigermaßen nachvollziehbar und ihr könnt mir helfen. Ist echt nicht einfach. Hab immer gerne HR-Sachen gemacht, aber mit den neuen Änderungen und so komm ich noch nicht so klar.
Vielen Dank schon mal im Voraus, liebe Grüße und einen schönen Feierabend