Hallo,
wir haben Anfang des Jahres eine 1-Mann-GmbH, Stammkaptial 25.000,00 € gegründet.
Nun wurde das hälftige Stammkapital auf einen zweiten Gesellschafter übertragen.
Muss nun auch der Gesellschaftsvertrag, wo der Gründungsgesellschafter ja aufgeführt ist, auch geändert werden, oder kann das ggf. im Zuge einer späteren Änderung noch erfolgen?
Außerdem hatte der Gründungsgesellschafter nur das hälftige Stammkapital, also 12.500,00 € eingebracht. Wenn nun der zweite Gesellschafter als Gegenleistung das weitere Stammkapital einbringen würde, müsste ich dabei etwas beachten???
Help please
Änderungs Gesellschaftsvertrag?
- Manfred Fisch
- Kennt alle Akten auswendig
- Beiträge: 645
- Registriert: 19.05.2006, 17:45
- Beruf: Notarfachwirt
- Software: Andere
- Wohnort: Reichelsheim
1. Nein, der Gesellschaftsvertrag muss nicht angepasst werden. Allerdings muss geguckt werden, ob ein 1-Mann-Gesellschaftsvertrag jetzt noch "passt".
2. Wenn sich der "Neue" verpflichtet, die Einladeverpflichtung des bisherigen Gesellschafters zu erfüllen, handelt es sich um eine weitere Gegenleistung, die dem Kaufpreis hinzuaddieren ist. Allerdings nur, soweit es den nichtabgetretenen Anteil betrifft, der beim Verkäufer bleibt. Hinsichtlich des erworbenen Anteils ist es ja ein eigener Anspruch der Gesellschaft gegenüber dem Erwerber, der nur befriedigt wird.
2. Wenn sich der "Neue" verpflichtet, die Einladeverpflichtung des bisherigen Gesellschafters zu erfüllen, handelt es sich um eine weitere Gegenleistung, die dem Kaufpreis hinzuaddieren ist. Allerdings nur, soweit es den nichtabgetretenen Anteil betrifft, der beim Verkäufer bleibt. Hinsichtlich des erworbenen Anteils ist es ja ein eigener Anspruch der Gesellschaft gegenüber dem Erwerber, der nur befriedigt wird.
Dann komm ich halt in die Hölle,
im Himmel kenn ich eh keinen!
im Himmel kenn ich eh keinen!