notarielle Beglaubigung der Adressänderung einer Ltd.

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domel 3008
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#1

04.03.2010, 11:28

Hallo,

ich steh mal wieder aufn Schlauch und bräuchte schnell Eure Hilfe...

Wir haben 2007 ne Limited gegründet, diese wechselt jetzt bald die Geschäftsanschrift und das muß ja dem Handesregister gemeldet werden. Das heißt doch, daß die Änderung der Geschäftsanschrift notariell beglaubigt werden muss und vom Notar beim Handelsregister eingereicht wird. Hat dies denn auch was mit der inländischen Geschäftsanschrift zu tun, die man neuerdings immer angeben muss? Ich bin mir eigentlich sicher, das jedenfalls die Adressänderung notariell beglaubigt werden muss, aber da mein Chef mir es nicht glaubt, auch wenn ich ihm gem. § 12 HGB zeige, daß alle Anmeldungen zum HR öffentlich beglaubigt werden müssen. Steht denn irgendwo im Gesetz, daß direkt auch eine Adressänderung notariell beglaubigt werden muss oder reicht aus zu sagen, alle Anmeldungen zum HR müssen notariell beglaubigt werden?

Ich danke euch schon mal für Eure Hilfe
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