GmbH-Gründung - Kontoauszug vorlegen? Die Hälfte einzahlen?

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cocos94
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#1

24.02.2010, 17:24

Hallo,
ich bin verunsichert wegen der HR-Reform und habe nach langer Zeit mal wieder eine neue "normale" GmbH-Gründung vorzubereiten.
Frage: Es sind 2 Gesellschafter, der eine übernimmt 80 %, der andere 20 %. Also 20.000,00 € und 5.000,00 €. "Man" hat ihnen gesagt, dass nur die Hälfte eingezahlt werden müsse, egal von wem. Ich kenne das aber so, dass auf jeden Geschäftsanteil 1/4 eingezahlt werden muss, also einmal 10.000,00 € von dem einen und 2.500,00 € von dem anderen.
Wie seht ihr das?
Und lasst ihr euch auch erst den Kontoauszug vorlegen als Nachweis, dass tatsächlich eingezahlt wurde? Oder kann die HR-Anmeldung sofort erfolgen nach Beurkundung?
Liebe Grüße
M.B.
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#2

24.02.2010, 17:43

Hallo!

Die Einzahlung der hälftigen Stammeinlage kenne ich auch. Das handhaben wir hier so.

Die Unterzeichnung der HR-Anmeldung erfolgt bei uns sofort. Die Geschäftsführer unterzeichnen dann jedoch eine Anweisung für den Notar, dass dieser die Anmeldung zum HR erst vornehmen soll, wenn die Einzahlung der Stammeinlage erfolgt ist und hierüber ein entsprechender Nachweis vorgelegt worden ist.

Hoffe geholfen zu haben!
cocos94
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#3

24.02.2010, 17:51

Super danke,
dann bin ich ja nicht allein mit meiner Meinung. Dann bereite ich das jetzt mal so vor.
Schönen Feierabend noch,
liebe Grüße
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Manfred Fisch
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#4

25.02.2010, 13:10

Also es muss nicht die Hälfte auf jeden geschäftsanteil eingezahlt werden, sondern die Hälfte auf das gesetzliche Mindest-Stammkapital (€ 25.000,00). Auf jeden Geschäftsanteil muss jedoch mindestens ein Viertel eingezahlt werden. In deinem Beispielfall wäre also möglich:

Gesellschafter A (€ 20.000) zahlt 13.750,00 € ein und
Gesellschafter B (€ 5.000) zahlt 1.250,00 € ein.

Dann hast Du unterm Strich die Hälfte des gesetzlichen Mindestkapitals und mindestens 1/4 auf jeden Anteil.

Den Kontoauszug o.ä. lasse ich mir grundsätzlich vorlegen, da der Notar in dieser Sache zumeist treuhänderisch tätig wird. Die Anmeldung soll, da strafbewehrt, dem Gericht ja erst eingehen, wenn die in ihr enthaltene Versicherung auch wahr ist. Diese Tätigkeit rechne ich mit 15% vom Stammkapital nach § 147 II KOstO ab.

Mehr Infos gibt es übrigens auf den IG ReNo Seminaren zum Gesellschaftsrecht und MoMiG ;-)
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cocos94
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#5

26.02.2010, 10:53

Danke, Manfred Fisch, jetzt weiß ich Bescheid.

Mir war bis gerade gar nicht so recht bewusst, dass 1/4 nicht heißt die Hälfte auf jede übernommene Stammeinlage. Bisher war es bei uns automatisch immer so, dass jeder Gesellschafter auf seine Einlage halt die Hälfte gezahlt hat, so dass 1/4 immer nur eine Formalie war. Wie auch immer...

Also ist es richtig (wenn der eine fast nichts zahlen will) dass ich es auch so machen kann:

Gesellschafter A (€ 20.000,00) zahlt 11.250,00 € ein und
Gesellschafter B (€ 5.000,00) zahlt 1.250,00 € ein.

So hat Gesellschafter B nur das bezahlt, was er auch muss, und Gesellschafter B muss dann den Rest einzahlen, damit die Häfte des Stammkapitals eingezahlt ist. Ist das jetzt so korrekt von mir verstanden?
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Manfred Fisch
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#6

26.02.2010, 14:25

Absolut. ;-)
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