Wann darf HR-Anmeldung eingereicht werden?

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dadiber
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#1

10.02.2010, 08:40

Guten Morgen,

ich habe mal eine blöde Frage.

Wir haben vor kurzem die Liquidation einer GmbH vorbereitet.

Die Auflösung der Gesellschaft wurde zum 30. Juni 2010 beschlossen. Dann haben wir uns kurz Gedanken gemacht, wann wir die entsprechende Handelsregisteranmeldung einreichen sollen und sind dann zu dem Ergebnis gekommen, dass wir sofort einreichen. Dann können wir es nachher nicht vergessen und das Ding liegt schon bei Gericht. Die könnten dann ja pünktlich zum 30. Juni 2010 vollziehen.

Jetzt schickt das Gericht ne Verfügung in der es uns eine Frist von einem Monat gibt, die Anmeldung wieder zurückzunehmen. Die Eintragung könne zum jetzigen Zeitpunkt schließlich noch nicht erfolgen.

Jetzt meine Frage: Gibt es eine Vorschrift des es uns als Notariat untersagt, die Anmeldung, die auf einen bestimmten Stichtag abzielt der noch nicht erreicht ist, bei Gericht einzureichen?
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Katzenfisch
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#2

12.02.2010, 14:57

Die Zwischenverfügung ist zu Recht ergangen. Das Registergericht ist nicht dazu da, die Fristen-/Vorlage-/ und Eintragungsüberwachung vorzunehmen. Wenn die Auflösung der Gesellschaft erst zum 30. Juni 2010 beschlossen ist, kann elektronisch angemeldet werden frühestens am 30.06.
dadiber
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#3

15.02.2010, 10:50

Das klingt soweit einleuchtend. Meine Frage ist nur: Gibt es dafür eine rechtliche Grundlage?
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