Hallo!
Muß zur Teilung eines Geschäftsanteils eine Gesellschafterversammlung notariell beurkundet werden? Wenn ja, wo kann man das nachlesen?
Danke, ohno!!!
Teilung Geschäftsanteil
- Manfred Fisch
- Kennt alle Akten auswendig
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Nein, muss nicht. Einfacher Beschluss ist ausreichend. Nachzulesen in § 46 Nr. 4 GmbHG.
Dann komm ich halt in die Hölle,
im Himmel kenn ich eh keinen!
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