Handelsregisteranmeldung (Rücknahme)

Alles zur GmbH, UG, KG, AG, OHG, GbR, VR etc.
Benutzeravatar
Julie
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 302
Registriert: 04.04.2006, 14:26
Wohnort: Niedersachsen

#1

26.11.2009, 11:13

Wir haben im Juli diesen Jahres eine Handelsregisteranmeldung beglaubigt. Diese haben wir im September zum Handelsregister angemeldet. Sie musste zurückgenommen werden, da das Finanzamt der Anmeldung noch nicht zugestimmt hat. Dies ist jetzt geschehen. Daraufhin haben wir die Anmeldung aus Juli erneut dem Gericht mit dem Antrag auf Eintragung übersandt.

Nun meint die Rechtspflegerin, wir müssten eine neue Handelsregisteranmeldung beglaubigen und einreichen! Ist das richtig so und in welchem Gesetz + § steht es, dass eine neue Anmeldung notwendig ist??
[b]Lg, Julie[/b]
Schwester

#2

26.11.2009, 11:16

Hm, also wir haben auch mal eine Anmeldung zurückgenommen und dann wieder eingereicht. Ging problemlos. Bei uns waren aber auch nur ca. 2 Wochen dazwischen. Liegt vielleicht daran, dass Eure Anmeldung schon vom Juli ist???
Benutzeravatar
Julie
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 302
Registriert: 04.04.2006, 14:26
Wohnort: Niedersachsen

#3

26.11.2009, 11:23

Na, ich weiß ja nicht. Das wäre ja Gebührenschneiderei, wenn man jedesmal ne neue Anmeldung beglaubigen lassen müsste.
[b]Lg, Julie[/b]
Benutzeravatar
Manfred Fisch
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 645
Registriert: 19.05.2006, 17:45
Beruf: Notarfachwirt
Software: Andere
Wohnort: Reichelsheim

#4

26.11.2009, 15:08

Was stand denn in der Anmeldung? War da eine Versicherung mit enthalten (Kapitalerhöhung/GF-Bestellung oder so)?
Dann komm ich halt in die Hölle,
im Himmel kenn ich eh keinen!
Benutzeravatar
Stephan
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 40
Registriert: 17.11.2009, 14:04
Software: ARNOTop

#5

26.11.2009, 19:11

Ich denke das ist das ausschlaggebende! Also was angemeldet wird!?!??!?!?!?
Wie der Gesellschaftsrechtsexpert Manfred Fisch schon sagt!
Benutzeravatar
Julie
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 302
Registriert: 04.04.2006, 14:26
Wohnort: Niedersachsen

#6

03.12.2009, 09:08

Es ist lediglich die Löschung einer GmbH angemeldet worden.
Habe gerade mit der Rechtspflegerin gesprochen. Sie konnte mir nur sagen, dass es "so ist" dass wenn etwas zurückgenommen wird, es neu angemeldet (also eine neue Urkunde beglaubigt) werden muss!!!
Eine Begründung, ob das im Gesetz irgendwie festgelegt ist, konnte Sie mir nicht nennen. Wurde dann schon relativ pampig :shock:
[b]Lg, Julie[/b]
Benutzeravatar
Manfred Fisch
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 645
Registriert: 19.05.2006, 17:45
Beruf: Notarfachwirt
Software: Andere
Wohnort: Reichelsheim

#7

03.12.2009, 11:39

Wenn das FA nur dem ANtrag noch nicht zugestimmt hatte (weil wahrscheinlich noch Steuererklärungen abzugeben waren) hätte der Antrag nicht zurückgenommen werden müssen, eine Antrag auf Zurückstellung hätte gereicht.

ME ist der Antrag aber nicht "verbraucht". Ich würde den Rechtspfleger um Mitteilung der Rechtsgrundlage seiner Auffassung und Übersendung eines beschwerdefähigen Beschlusses bitten.
Dann komm ich halt in die Hölle,
im Himmel kenn ich eh keinen!
Davy Jones’ Locker
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 776
Registriert: 15.12.2008, 14:10

#8

03.12.2009, 11:50

...das durch die Rücknahme kein Antragsverbrauch eintritt. Damit kann eine formgerechte Erklärung als Anmeldung erneut verwendet werden, sofern dem nicht ein mangelndes Rechtsschutzbedürfnis entgegensteht.

Krafka/Willer, HRP Registerrecht, 7. Auflage Rn. 84
Benutzeravatar
Julie
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 302
Registriert: 04.04.2006, 14:26
Wohnort: Niedersachsen

#9

07.12.2009, 12:45

Ja, leider hat die Rechtspflegerin ja damals darauf bestanden, dass wir den Antrag zurücknehmen :(
Vielen Dank für die beiden Tips! Ich werde mal berichten, was dabei herausgekommen ist.
[b]Lg, Julie[/b]
Benutzeravatar
Julie
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 302
Registriert: 04.04.2006, 14:26
Wohnort: Niedersachsen

#10

07.12.2009, 14:47

Könnte mir jemand evtl. die Rd-Nr. 84 der 7. Auflage des Kommentars "HRP Registerrecht" per Fax oder E-Mail zusenden??
[b]Lg, Julie[/b]
Antworten