Eintragung einer GmbH nach Umfirmierung in der Urkundenrolle

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Puschelchen
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#1

18.11.2009, 16:35

Hallöchen, sitze hier das erste mal vor dem Pc und muss die Urkundenrolle um die beurkundeten Urkunden ergänzen und frage mich nun, muss ich die GmbH die vormals ABC und jetzt DEF heißt mit dem Namen ABC oder DEF in die Urkundenrolle eintragen? :oops:

Danke euch
M.B.
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#2

18.11.2009, 17:40

Hallo,

m.E. ist die GmbH unter der neuen Firma einzutragen!

LG
Jupp03/11

#3

18.11.2009, 20:14

ich würde beide eintragen, damit ich später die alte auch wiederfinde
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Puschelchen
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#4

18.11.2009, 20:59

naja geht ja nich nach dem wiederfinden sondern wie es laut verordnung richtig ist, mh
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Lena
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#5

18.11.2009, 21:14

Die neue ist einzutragen!

aber die alte kannst du als sonstigen (3.) Beteiligten eingeben (zum wiederfinden und zuordnen - ist für eine ordnungsgeäß geführte Karte wirklich wichtig!!!); die Sonstigen erscheinen ja normalerweise auch nicht in der Urk.rolle (wenn das Programm korrekt eingestellt ist). Von daher... du hast über PC die Möglichkeit der Zuordnung, aber im ausdruck erscheint nur die neue Firmierung.
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Manfred Fisch
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#6

19.11.2009, 10:47

Es kommt darauf an:

Bei Kapitalgesellschaften ist die ALTE Firma einzutragen, da die Änderung des Namens der Gesellschaft erst mit Eintragung im Handelsregister wirksam wird (sog. konstitutive Wirkung).

Bei Personenhandelsgesellschaften und e.K. ist hingegen die NEUE Firma einzutragen, da insoweit der Beschluss konstitutiv wirkt und die Eintragung im Handelsregister lediglich deklaratorischer Natur ist.
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Puschelchen
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#7

19.11.2009, 18:21

oki da ich ne gmbh habe die alte bezeichnung und wenn es vom programm her geht auch noch die neue als sonstiges, muss ich morgen mal schauen, danke
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