Einzelfirma Eintrag HR

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Manfred Fisch
Kennt alle Akten auswendig
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#11

12.11.2009, 17:44

Nein, der Name des Inhabers muss nicht Teil der Firma des e.K. sein. Du kannst auch jede freie Phantasiebezeichnung wählen. Einzige Voraussetzungen sind, dass sie nicht irreführend sein und nicht (Namens-) Rechte Dritter verletzten darf.
Dann komm ich halt in die Hölle,
im Himmel kenn ich eh keinen!
Schwester

#12

12.11.2009, 17:47

Ja, ist schon ein Hickhack. Wünsche Dir trotzdem einen schönen Feierabend und grübel heute nicht mehr so viel.
Sam29

#13

12.11.2009, 18:03

Bislang war er nur Gewerbebetreibender. Nur mit Eintragung in das HR erlangt er die Kaufmanseigentschaft und darf numehr auch unter dem Firmennamen handeln (erst mit Eintragung in das HR ist es wirklich eine Firma). Somit finden künftig die Regeln des HGB Anwendung.
Du musst ein Formular vorbereiten


AG
- HR -

Eintragung ist das Handelsregister Abteilung A

Ich melde zur Eintragung in das Handelsregister Abteilung A an:

Ich, Herrr/Frau xy, geboren.., Anschrift, betreibe unter der Firma

Hans Wurst

ein Gewerbe.

Die Geschäftsräume befinden sich ....
Gegenstand des Unternehmens ist.....
Meine Unterschrift zeichnet sich wie folgt......hier reicht ein Stempel der Firma
(eventuell Vertretungsbefugnis, gibt es mehrere Gesellschafter????)


Ort, Datum
Unterschrift


Unterschrift

Allerdings geht die Anmeldung NUR über einen Notar
anni_istaufzack
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#14

13.11.2009, 11:05

Der Name des Inhabers muss nicht zwingend in der Firma aufgenommen werden. Pflicht ist der Zusatz "e.K." oder ...
brainy
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#15

16.11.2009, 08:33

Vielen Dank! Ihr habt mir sehr geholfen!
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