Mir kommt in der Sache noch einmal eine Frage zu auf.
Wir schicken die HV Protokolle bei den ordentlichen HVs immer im Entwurf an die AG bzw. deren RA zur Prüfung und Aufgabe etwaiger Änderungswünsche. Wenn das Ok da ist, wird das Protokoll erst vom Chef unterschrieben. Jetzt solle wir in der Urkundenrolle das Datum berichitgen. Also es soll dort nicht stehen wann die HV war, sondern wann der Notar das HV Protokoll unterschrieben hat. Im Protokoll selber steht dann aber noch das Datum vom Tag der HV. Ist das überhaupt erlaubt?
AG - Niederschrift der Notarin bzgl. Beschlussfassungen
- No.Me.
- Daueraktenbearbeiter(in)
- Beiträge: 478
- Registriert: 13.04.2007, 12:24
- Beruf: ReNo
- Software: NoRa / NT
- Wohnort: Quickborn
- Kontaktdaten:
Nein, ich bin kein Spruch, Du brauchst gar nicht weiter lesen. Ich bin werder lustig noch informativ. Ich bin nur eine sinnlose Ansammlung von Buchstaben, um diesen Platz hier zu füllen und keiner hat mich lieb, also lass mich in Ruhe und hör auf mich zu lesen, bin sowieso schon vorbei!
- rebru82
- Kennt alle Akten auswendig
- Beiträge: 598
- Registriert: 01.12.2008, 09:08
- Beruf: ReNo-Fachangestellter und bald ReFaWiNoFa :)
- Software: Phantasy (DATEV)
- Wohnort: Flensburg
Da der Notar in die Urkundenrolle den Tag der Beurkundung eintragen soll, wäre dies schon richtig.
[hr]
Liebe Grüße
Rebru82 [img]http://www.smilies.4-user.de/include/Computer/smilie_pc_079.gif[/img]
Liebe Grüße
Rebru82 [img]http://www.smilies.4-user.de/include/Computer/smilie_pc_079.gif[/img]
- Manfred Fisch
- Kennt alle Akten auswendig
- Beiträge: 645
- Registriert: 19.05.2006, 17:45
- Beruf: Notarfachwirt
- Software: Andere
- Wohnort: Reichelsheim
Due kannst zusätzlich zum Datum der Beurkundung (=Wahrnehmung, also Tag der Hauptversammlung) noch das Datum der Unterzeichnung des notariellen Protokolls einfügen. Sinngemäß:
"Über vorstehende Tatsachen habe ich, der unterzeichnende Notar, vorstehendes Protokoll am xx.xx.xxxx angefertigt und unterschrieben."
Eine Pflicht oder eine Notwendigungkeit sehe ich hierfür aber nicht.
"Über vorstehende Tatsachen habe ich, der unterzeichnende Notar, vorstehendes Protokoll am xx.xx.xxxx angefertigt und unterschrieben."
Eine Pflicht oder eine Notwendigungkeit sehe ich hierfür aber nicht.
- No.Me.
- Daueraktenbearbeiter(in)
- Beiträge: 478
- Registriert: 13.04.2007, 12:24
- Beruf: ReNo
- Software: NoRa / NT
- Wohnort: Quickborn
- Kontaktdaten:
Wir sollen es nicht ins Feld Bemerkung schreiben, sondern das Datum der Beurkundung richtig ändern. D.h. HV war am 1.10., dann sollen wir das Datum eintragen und dann bekommen wir das ok vom Vorstand/Beratern am 8.10., dann sollen wir in die Urkundenrolle gehen und aus dem 1.10. den 8.10 machen.
Nein, ich bin kein Spruch, Du brauchst gar nicht weiter lesen. Ich bin werder lustig noch informativ. Ich bin nur eine sinnlose Ansammlung von Buchstaben, um diesen Platz hier zu füllen und keiner hat mich lieb, also lass mich in Ruhe und hör auf mich zu lesen, bin sowieso schon vorbei!