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Re: Körperschaft des öffentlichen Rechts

Verfasst: 03.02.2018, 15:21
von paralegal6
Geschäftsführer würde ich sagen

Re: Körperschaft des öffentlichen Rechts

Verfasst: 03.02.2018, 19:41
von DKB
Ich würde den im Impressum angegebenen Vertreter nehmen.

Re: Körperschaft des öffentlichen Rechts

Verfasst: 05.02.2018, 16:45
von Manfred Fisch
Angaben lt. Impressum (Achtung: Die Bezeichnung des Rechtsträgers ist abweichend von der von dir angegebenen!!):

Kreishandwerkerschaft Südpfalz - Deutsche Weinstraße
Martin-Luther-Str. 46
76829 Landau

Vertreten durch:

Herr Klaus Seiferlein
Martin-Luther-Str. 46
76829 Landau

Re: Körperschaft des öffentlichen Rechts

Verfasst: 06.02.2018, 11:45
von Tölpel
Vielen Dank Euch allen! Wir haben die Klage gestern eingereicht. Ich habe den Geschäftsführer als Vertreter genannt und auch den Rechtsträger richtig bezeichnet.

Da ich ja Wiedereinsteigerin bin und sich inzwischen vieles geändert hat, werde ich mich nun wieder öfters an Euch wenden. Dank Euch habe ich ein dickes Lob vom Chef erhalten - :knutsch

Gruß vom Tölpel