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HR-Anm. (inländische Geschäftsanschrift)

Verfasst: 24.09.2009, 12:42
von ClaMar
Hallo!! :)

Heute haben wir Post von einer Mandantin gekommen, mit dem Auftrag für ungefähr 12 Firmen HR-Anmeldungen bezüglich der inländischen Geschäftsanschrift vorzubereiten.

Jetzt ist meine Frage, muss ich für jede KG mit dazugehöriger GmbH eine gesonderte HR-Anmeldung machen oder kann ich die KG zusammen mit der GmbH melden?

:roll:

Hab ich die Frage verständlich gestellt?

Lieben Dank

Verfasst: 24.09.2009, 12:53
von Schwester
Du musst also Sitzverlegungen beantragen bei GmbH's und KG's? Dann musst Du für jede GmbH und jede KG eine gesonderte Anmeldung machen. Bei der Anmeldung der KG muss dann jeder Komplementär und Kommanditist unterschreiben.

Verfasst: 24.09.2009, 13:04
von ClaMar
Nee, keine Sitzverlegungen.

Nach dem MoMiG müssen ja bis zum 30.10.2009 für alle Alt-Firmen auch die inländischen Geschäftsanschriften gemeldet werden.

Und darum geht es jetzt der Mandantin, dass ich für ihre 12 Firmen die inländischen Geschäftsanschriften melde, also keine Sitzverlegungen, sondern nur die inländische Geschäftsanschrift.

Verfasst: 24.09.2009, 14:22
von anni_istaufzack
Wenn die aktuelle inländische Geschäftsanschrift mit der zuletzt zum Handelsregister mitgeteilten Anschrift der Gesellschaft übereinstimmt, muss nichts angemeldet werden!

Verfasst: 24.09.2009, 15:07
von Manfred Fisch
*zustimm* die wird nämlich ab dem 01.10. von Amts wegen eingetragen. Wenn sich die Gesellschaften aber nicht sicher sind, ob sie damals die jetzt noch aktuelle Anschrift mitgeteilt haben, sollten sie lieber die Zustellungsanschrift iSd § 8 GmbHG anmelden.

Verfasst: 15.10.2009, 11:56
von stefan2209
Kann man nicht die dem Handelsregister vorliegende Geschäftsanschrift über www.handelsregister.de bei den Unternehmensträgerdaten ersehen?

Verfasst: 15.10.2009, 14:34
von Lena
Da sind so viel ich weiß noch nicht alle aktuell eingetragen/nachgetragen. Die haben ja erst nach und nach mit der Erfassung der UT-Daten begonnen. Ich weiß nicht ob man sich darauf schon verlassen kann... :nachdenk

Verfasst: 15.10.2009, 22:08
von No.Me.
In der Regel kann man sich schon auf UT-Daten verlassen, es gibt aber halt auch ausnahmen. Es steht da ja auch, dass die Angaben ohne Gewähr sind. Wir nehmen, wenn die Adressen noch nicht eingetragen sind, immer Adressen aus den UT-Daten. Ist neulich aber auch mal schief gegangen, da wurde die falsche Adresse dann angemeldet, weil sich die Mandanten die Unterlagen auch nicht durchlesen :evil: