HR-Anm. (inländische Geschäftsanschrift)

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ClaMar
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#1

24.09.2009, 12:42

Hallo!! :)

Heute haben wir Post von einer Mandantin gekommen, mit dem Auftrag für ungefähr 12 Firmen HR-Anmeldungen bezüglich der inländischen Geschäftsanschrift vorzubereiten.

Jetzt ist meine Frage, muss ich für jede KG mit dazugehöriger GmbH eine gesonderte HR-Anmeldung machen oder kann ich die KG zusammen mit der GmbH melden?

:roll:

Hab ich die Frage verständlich gestellt?

Lieben Dank
Schwester

#2

24.09.2009, 12:53

Du musst also Sitzverlegungen beantragen bei GmbH's und KG's? Dann musst Du für jede GmbH und jede KG eine gesonderte Anmeldung machen. Bei der Anmeldung der KG muss dann jeder Komplementär und Kommanditist unterschreiben.
ClaMar
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#3

24.09.2009, 13:04

Nee, keine Sitzverlegungen.

Nach dem MoMiG müssen ja bis zum 30.10.2009 für alle Alt-Firmen auch die inländischen Geschäftsanschriften gemeldet werden.

Und darum geht es jetzt der Mandantin, dass ich für ihre 12 Firmen die inländischen Geschäftsanschriften melde, also keine Sitzverlegungen, sondern nur die inländische Geschäftsanschrift.
anni_istaufzack
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#4

24.09.2009, 14:22

Wenn die aktuelle inländische Geschäftsanschrift mit der zuletzt zum Handelsregister mitgeteilten Anschrift der Gesellschaft übereinstimmt, muss nichts angemeldet werden!
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Manfred Fisch
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#5

24.09.2009, 15:07

*zustimm* die wird nämlich ab dem 01.10. von Amts wegen eingetragen. Wenn sich die Gesellschaften aber nicht sicher sind, ob sie damals die jetzt noch aktuelle Anschrift mitgeteilt haben, sollten sie lieber die Zustellungsanschrift iSd § 8 GmbHG anmelden.
Dann komm ich halt in die Hölle,
im Himmel kenn ich eh keinen!
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stefan2209
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#6

15.10.2009, 11:56

Kann man nicht die dem Handelsregister vorliegende Geschäftsanschrift über www.handelsregister.de bei den Unternehmensträgerdaten ersehen?
:-) alles im (Siegel-)Lack
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Lena
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#7

15.10.2009, 14:34

Da sind so viel ich weiß noch nicht alle aktuell eingetragen/nachgetragen. Die haben ja erst nach und nach mit der Erfassung der UT-Daten begonnen. Ich weiß nicht ob man sich darauf schon verlassen kann... :nachdenk
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No.Me.
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#8

15.10.2009, 22:08

In der Regel kann man sich schon auf UT-Daten verlassen, es gibt aber halt auch ausnahmen. Es steht da ja auch, dass die Angaben ohne Gewähr sind. Wir nehmen, wenn die Adressen noch nicht eingetragen sind, immer Adressen aus den UT-Daten. Ist neulich aber auch mal schief gegangen, da wurde die falsche Adresse dann angemeldet, weil sich die Mandanten die Unterlagen auch nicht durchlesen :evil:
Nein, ich bin kein Spruch, Du brauchst gar nicht weiter lesen. Ich bin werder lustig noch informativ. Ich bin nur eine sinnlose Ansammlung von Buchstaben, um diesen Platz hier zu füllen und keiner hat mich lieb, also lass mich in Ruhe und hör auf mich zu lesen, bin sowieso schon vorbei!
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