Hallo, zu folgender Sache bräucht ich mal Hilfe (ich kreisel nämlich irgendwie):
Zur GmbH wird die Bestellung eines weiteren GF angemeldet. Beigefügt ist ein Beschluss der Gesellschafterversammlung der GmbH, unterschrieben von dem ersten Geschäftsführer der GmbH (hat meine Kollegin während meines Urlaubs gemacht und nicht drauf geachtet). Es gibt keinen Hinweis auf eine Bevollmächtigung der Gesellschafter für den Geschäftsführer. Das HR trägt ein.
Ich meine ja, der Beschluss hätte von den Gesellschaftern -wie ja der Name Gesellschafterbeschluss schon sagt- unterzeichnet werden müssen, alleiniger Gesellschafter der GmbH ist eine GmbH & CoKG also von deren Gesellschaftern (sind natürlich auch wieder GmbH & Co.KG's)
Oder gibt es Ausnahmefälle, in denen auch der Geschäftsführer den Gesellschafterbeschluss unterschreiben kann??
Gesellschaftsbeschluss, wer unterschreibt?
- Manfred Fisch
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Die GmbH & Co. KG sind die alleinigen Gesellschafter der GmbH? Dann ist der Beschluss von deren jeweiligen Komplementär-GmbH, diese wiederum vertreten durch deren GF, zu unterzeichnen. Evtl. ist der bisherige GF auch gleichzeitig (einzelvertretungsberechtigter oder alleiniger?) GF der Komplementär-GmbH's? Das würde den Fall zumindest erklären.
Wer Gesellschafter der Gesellschafterin ist, ist übrigens egal, da die Gesellschafterin immer durch ihr Organ (hier die Komplementärin, diese vertretung deren deren GF) rechtsgeschäftlich vertreten wird.
Ausnahmen gibt es bei den sogenannten Einheitsgesellschaften. Da werden diese Art von Beschlüssen regelmäßig durch die Kommanditisten gefasst und nicht durch die phG.
Wer Gesellschafter der Gesellschafterin ist, ist übrigens egal, da die Gesellschafterin immer durch ihr Organ (hier die Komplementärin, diese vertretung deren deren GF) rechtsgeschäftlich vertreten wird.
Ausnahmen gibt es bei den sogenannten Einheitsgesellschaften. Da werden diese Art von Beschlüssen regelmäßig durch die Kommanditisten gefasst und nicht durch die phG.
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Ja der bisherige GF ist auch der alleinige GF der Komplementär-GmbH. Bezüglich der Vertretung der Gesellschafter der Gesellschafterin hatte ich wohl eine Denkblokade, aber jetzt ist's klar. Danke