Änderung Firmenname bei einer UG durch Musterprotokoll

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Mibo1970
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#1

04.09.2009, 09:47

Hallo hier mal eine Frage zur (von mir ungeliebten UG):


Beurkundet wurde eine einfache UG nach Musterprotokoll. Ein Gesellschafter und gleichzeitig Geschäftsführer.
Registergericht bestandet nunmehr Firmenname. Name soll nun geändert werden.

Wie macht IHr das bei Musterprotokoll ? Gesellschafterbeschluß wie bei normaler GmbH? Wird dann das Musterprotokoll nur bezüglich des Namens geändert und anschließend mit Bescheinigung nach § 54 GmbH dem Gericht übermittelt?

Und wie rechnet Ihr ab?

Vielen Dank im Vorraus.
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Manfred Fisch
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#2

04.09.2009, 09:59

Hallo Mibo,

beurkundet wird ganz normal. Allerdings musst Du beachten, dass kein Beschluss, sondern eine Änderungsvereinbarung geschlossen wird. Für die Satzungsbescheinigung musst du wohl das geänderte Musterpotokoll verwenden (also das überarbeitete Musterprotokoll mit der Änderung vor bzw. hinter - je nachdem wie ihr das handhabt - Deine Bescheinigung heften).

Geschäftswert ist nach § 41d) KostO wohl das einzutragende Stammkapital. Vom Prinzip her ja nur ein Bruchteil davon (da eine Änderung im Sinne von § 42 KostO vorliegt), aber ich gehe mal davon aus, dass das kostentechnisch in diesem Fall irrelevant sein dürfte.
Dann komm ich halt in die Hölle,
im Himmel kenn ich eh keinen!
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