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GmbH-Liste bei Euroumstellung

Verfasst: 04.09.2009, 07:23
von hexe-petri
Hallo, wir haben hier eine Gesellschaftsversammlung beurkundet über Euroumstellung (rein rechnerisch) und Sitzverlegung. Muss hier eine neue Liste der Gesellschafter zum HR eingereicht werden?
LG hexe-petri

Verfasst: 04.09.2009, 09:15
von Manfred Fisch
§ 40 GmbHG legt ja fest, dass eine neue Liste der Gesellschafter einzureichen ist, wenn sich in der Person des Gesellschafters oder seiner Beteiligung eine Veränderung ergibt. Eine rechnerische Veränderung liegt hier zwar nicht vor, jedoch lauten die Geschäftsanteile nun auf Euro, was mE eine Veränderung darstellt. Auch sind die Geschäftsanteile nun zu numerieren gewesen. Da somit zwei Änderungen eingetreten sind und zumindest an einer davon der Notar mitgewirkt hat, ist mE eine neue Liste mit Bescheinigung einzureichen, und zwar mit entsprechender Kostenfolge.