Ihr Lieben,
ich bin mir bei einer Sache ein wenig unschlüssig.
Also, wenn ich eine Gesellschafterliste, die vom Notar unterschrieben und bescheinigt wurde, in elektronischer Form an das Handelsregister übersende, nehme ich das Original zu meinen Akten oder stelle ich diese der Gesellschaft zur Verfügung?
Für eure Antworten bedanke ich mich herzallerliebst.
Gesellschafterliste
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Ich lasse eine Kopie in der Akte und hefte das Original an das Original der ändernden Urkunde. Somit findet sich die Liste im Zweifel immer in der Sammlung wieder.
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Kopie für die Akte, Original an Gesellschaft zur Aufbewahrung bei den Firmenunterlagen. Ich weise auch darauf hin, dass die Änderungen im GmbHG nunmehr für die pflichtgemäße Bescheinigung des Notars 2 zusätzliche Gebühren anfallen.