Gesellschafterliste

Alles zur GmbH, UG, KG, AG, OHG, GbR, VR etc.
Antworten
Fiona
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 68
Registriert: 18.06.2009, 16:31
Wohnort: Das Schlummerland

#1

03.09.2009, 14:25

Ihr Lieben,

ich bin mir bei einer Sache ein wenig unschlüssig.

Also, wenn ich eine Gesellschafterliste, die vom Notar unterschrieben und bescheinigt wurde, in elektronischer Form an das Handelsregister übersende, nehme ich das Original zu meinen Akten oder stelle ich diese der Gesellschaft zur Verfügung?

Für eure Antworten bedanke ich mich herzallerliebst. :blumen
Benutzeravatar
Bibi
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 562
Registriert: 05.12.2007, 08:45
Beruf: ReNoFa / ungelernte Bürovorsteherin
Software: RA-Micro
Wohnort: @home

#2

03.09.2009, 16:28

Ich habe das Original immer in der Handakte verwahrt.
Man kann ohne Katzen leben - aber schon der Versuch ist sinnlos.
Linda*
Forenfachkraft
Beiträge: 200
Registriert: 19.05.2008, 13:53
Beruf: Gepr. Rechtsfachwirtin
Software: Phantasy (DATEV)
Wohnort: bei Berlin

#3

03.09.2009, 16:34

Ich lasse eine Kopie in der Akte und hefte das Original an das Original der ändernden Urkunde. Somit findet sich die Liste im Zweifel immer in der Sammlung wieder.
Katzenfisch
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 460
Registriert: 12.03.2009, 18:57
Wohnort: ja auch

#4

03.09.2009, 16:53

Kopie für die Akte, Original an Gesellschaft zur Aufbewahrung bei den Firmenunterlagen. Ich weise auch darauf hin, dass die Änderungen im GmbHG nunmehr für die pflichtgemäße Bescheinigung des Notars 2 zusätzliche Gebühren anfallen.
Antworten