Seite 1 von 1

GbR verkauft Teileigentum an Gesellschafter

Verfasst: 17.08.2009, 17:03
von ultuna
Hallöchen zusammen,

habe eine kurze Frage zu folgendem Sachverhalt: GbR (5 Gesellschafter) sind Eigentümer eines Geschäftslokals. Diese verkauft Teileigentum an einen Gesellschafter der GbR.
Ist es richtig, dass Erwerber als Verkäufer und Käufer auftritt und in der Vorbemerkung des KV der Erwerber von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit und dann "normaler" KV abgeschlossen wird? Den Fall hatte ich bisher noch nicht..

Vielen Dank im voraus. :D

Verfasst: 17.08.2009, 19:20
von Norbi
Hier könnte OLG Celle, Urt. v. 27.11.2003, Az.: 14 U 44/03 einschlägig sein: "Die Tatsache, dass ... (das eine GbR-Mitglied) als Gesamthänder auf der einen und als Einzelperson auf der anderen Seite des Rechtsgeschäfts gestanden hat, macht es nicht zu einem unzulässigen Insichgeschäft."
Liebe Grüße aus der Lüneburger Heide
Norbi

Verfasst: 17.08.2009, 20:30
von Manfred Fisch
Ich vermute mal, dass die 5 Gesellschafter das Geschäft zusammen betrieben haben und dass das nun von einem der Gesellschafter alleine fortgeführt werden soll (jedenfalls hätte ich keine andere naheliegende Erklärung für diesen Fall).

Einfacher (und kostengünstiger) als ein Kaufvertrag wäre in dem Fall wohl das Ausscheiden der übrigen 4 anzumelden und die Anwachsung bei dem (verbliebenen) 5. Gesellschafter. Leider schreibst Du nicht, warum die Übertragung erfolgen soll. Wäre nett, wenn Du dazu auch etwas schriebest.

Verfasst: 18.08.2009, 09:24
von ultuna
Danke für Euren bisherigen Antworten.

Mir ist nur bekannt, dass es eine Familien-GbR ist, der Vater zuvor das Geschäft geführt hat und nun auf einen der Söhne übertragen werden soll. Ich vermute, dass es hauptsächlich steuerliche Gründe hat.

Verfasst: 18.08.2009, 11:16
von Manfred Fisch
Das ist doch der Klassiker unter den Anwachsungsfällen. Kam das Konzept mit dem Verkauf vom Steuerberater oder wer hat sich das ausgedacht? Wahrscheinlich ist der Grundbesitz doch sowieso dem Betriebsvermögen zuzuordnen.

Durch eine Auflassung könnten mE die stillen Reserven aufgedeckt und ein steuerbarer Veräußerungserlös als unerwünschter Nebeneffekt erzielt werden. Mal ganz abgesehen von der Grunderwerbsteuer...

Verfasst: 18.08.2009, 13:18
von Katzenfisch
Ich vermute mal, dass es noch nicht einmal einen Gesellschaftsvertrag zur GbR gibt geschweige denn das für das Grundbuchamt nachprüfbar geregelt ist, wer die GbR zu vertreten hat.

Sollte dies der Fall sein, dann hat auf der Verkäuferseite die GbR (Gesamthandgemeinschaft), bestehend aus Gesellschafter 1 bis 5 und auf der Käuferseite der Erwerber (als Privatperson) zu handeln.

Im übrigen sind heute die Gesetzesänderungen zur GbO und zur GbR im Grundbuchverfahren in Kraft getreten.

Verfasst: 18.08.2009, 17:22
von ultuna
Doch, es gibt sogar einen notariellen Gesellschaftsvertrag.. :)

Dann werde ich den Vertrag so wie oben beschrieben vorbereiten..Wie das steuerrechtlich aussieht, müssen die Beteiligten mit ihrem Steuerberater klären. Wir haben auch meist einen Passus im Vertrag, dass wir in dieser Hinsicht nicht geprüft haben.

Bzgl. des neuen §§ 47 II GBO etc. kam heute der neue Newsletter der Westf. Notarkammer.