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Änderung der PLZ im Handelsregister

Verfasst: 30.07.2009, 09:41
von Bellachen
Hallo Ihr Lieben!

Unsere Mandantin (GmbH) hat nun nach langer Zeit bemerkt, dass die PLZ im Handelsregister falsch eingetragen wurde (Zahlendreher). Sie möchte, dass wir dies nun ändern lassen. Kann ich da einfach an das Handelsregister schreiben mit der Bitte um Änderung oder wie läuft das ab?

Vielen Dank schon mal im Voraus

Verfasst: 30.07.2009, 09:46
von rebru82
Es müsste reichen, wenn du das Handelsregister anschreibst, dass im Handelsregister die PLZ offensichtlich falsch aufgeführt ist und dies zu berichtigen ist. Ich mache so etwas immer telefonisch.

Verfasst: 30.07.2009, 09:47
von Bellachen
Okay, dann versuche ich mal mein Glück. :-)

Verfasst: 30.07.2009, 13:11
von Lena
Ruf doch mal den Rechtspfleger an und frag nach. Event. kann er das ja dann auch so schon "von Amts wegen" berichtigen?!

Verfasst: 30.07.2009, 18:59
von No.Me.
Telefonisch ist immer so eine Sache. Einige wollen immer ein kurze Schreiben (z.B. Hamburg). Ich würd es auch versuchen es v.A.w. berichtigen zu lassen.

Verfasst: 05.08.2009, 09:03
von stefan2209
Es kann doch nicht sein, dass aufgrund eines Zahlendrehers eine Urkunde erstellt werden muss, ob nun der Fehler beim Notar oder beim AG passiert ist.

In solchen Fällen (falsches Geburtsdatum, falscher Tag der Bewilligung, falscher Notar (auch das schafft unser GBA, beim Eintragungsbezug zur Grundschuld), Name falsch geschrieben) machen wir schriftlich auf den Fehler aufmerksam, entschuldigen uns ggf. und bitten um Berichtigung.