Hallo,
ich habe im Zuge der Abwicklung eines Kaufvertrages eine Genehmigungserklärung vorgelegt bekommen, in der das dortige Notariat einen falschen Geschäftswert angesetzt hat.
Würdet ihr den Mdt. darauf hinweisen, dass die Kostenberechnung, die er direkt beglichen hat, falsch ist?
Für mich ist ja ansich uninteressant, aber für den Mdt. ...
Geschäftswert Genehmigungserklärung falsch
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Wenn der Mandant einen deutlichen finanziellen Nachteil durch den falschen Wert hat: ja.
Anonsten: Nein.
Ich überprüfe die Kostenrechnungen anderer Notare nur dann, wenn ich den Auftrag dazu habe oder mir ganz derbe Fehler auffallen.
Anonsten: Nein.
Ich überprüfe die Kostenrechnungen anderer Notare nur dann, wenn ich den Auftrag dazu habe oder mir ganz derbe Fehler auffallen.
- stefan2209
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"Wenn der Mandant einen deutlichen finanziellen Nachteil durch den falschen Wert hat: ja.
Anonsten: Nein. "
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