Limited-Verkauf

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brainy
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#1

02.07.2009, 08:29

hallo und hilfe!

Brauche dringend eure Hilfe! Bei uns steht die BU eines Limited-Verkaufes an. Da wir kaum GesellschaftsR haben fehlen mir diverse Kenntnisse, sodass ich gar nicht weiß, wie ich da rangehen soll!?

BU soll auch noch in englisch erfolgen...

Hoffe ihr könnt mir weiter helfen!
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rebru82
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#2

02.07.2009, 08:45

http://www.assetfinance.de/Downloads_LT ... el_Ltd.pdf

Vielleicht hilft das ein wenig. Es ist zumindest ein KV auf deutsch. Wie dann die Eintragung in das englische HR erfolgt, kann ich leider nicht sagen, da ich so etwas noch nie hatte.

Ggf. solltet ihr versuchen, mit einem englischen Notar zu korrespondieren.
[hr]

Liebe Grüße

Rebru82 [img]http://www.smilies.4-user.de/include/Computer/smilie_pc_079.gif[/img]
brainy
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#3

02.07.2009, 09:01

Vielen Dank rebru82!
Ich wusste nicht, dass die Eintragung ins englische HR erfolgen muss, die limited ist ja ne Zweigniederlassung und hier im HR eingetragen.
Dachte ich melde das dann elektr. dem hier zust. HR an!?

Kann den KV ja erst auf deutsch entwerfen und dann mit Hilfe einer Übersetzungsseite im Internet ins englische übersetzen. Kann der Not. denn direkt in englisch beurkunden? Käufer kommt aus england...
Davy Jones’ Locker
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#4

02.07.2009, 09:14

brainy hat geschrieben: Kann den KV ja erst auf deutsch entwerfen und dann mit Hilfe einer Übersetzungsseite im Internet ins englische übersetzen.
Das ist jetzt nicht Dein Ernst oder?
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rebru82
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#5

02.07.2009, 09:14

Wenn der Verkauf nur die Zweigniederlassung betrifft, musst du auch nur in Deutschland anmelden.

Sofern der Notar über ausreichend englisch-Kenntnisse verfügt, kann er auch in englisch beurkunden, verursacht dann aber extra Kosten.
[hr]

Liebe Grüße

Rebru82 [img]http://www.smilies.4-user.de/include/Computer/smilie_pc_079.gif[/img]
brainy
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#6

02.07.2009, 09:18

Danke Dir rebru82!

Davy Jones`Locker: Danke, solche Kommentare sind hier natürlich sehr hilfreich
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#7

02.07.2009, 09:20

Im Hinblick auf die Qualität automatischer Übersetzungen aber mehr als angebracht.
brainy
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#8

02.07.2009, 09:25

Kann nicht jeder eine englische Übersetzung eines KVs - gerade auf das Fachliche bezogen - aus dem Ärmel schütteln!

Mir wurde bereits ein mal hier im Forum eine Übersetzer-Seite empfohlen. Scheint also nicht so abwägig zu sein
Davy Jones’ Locker
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#9

02.07.2009, 09:37

Keine automatische Übersetzung kann eine vernünftige Übersetzung hinbekommen.

Wenn Du die hier meinst:

http://www.online-translator.com/text_T ... rmtlang=de

dann hier mal ein Beispiel.
Der Geschäftsanteil wird mit sofortiger dinglicher Wirkung der Käuferin übertragen, die die Übertragung annimmt. Das Recht auf den Gewinnbezug geht mit dem 01. Januar 2005 auf die Käuferin über.

Der Verkäufer leistet dafür Gewähr, daß


der übertragene Geschäftsanteil rechtswirksam besteht, der Verkäufer Inhaber dieses Geschäftsanteiles und der damit verbundenen Rechte, Guthaben und evtl. Darlehensforderungen ist und der übertragene Geschäftsanteil nicht mit Rechten Dritter belastet ist und keine treuhänderischen Bindungen und / oder Rückübertragungsver-pflichtungen bestehen,
ein Kassen-/Bankbestand in Höhe von 25.000,00 EUR (in Worten: fünfundzwanzigtausend Euro) bestand und dass dieser bereits an die Käuferin übergeben wurde, die Käuferin bestätigt hiermit den Erhalt dieses Betrages,
sonstige Forderungen und Verbindlichkeiten der Gesellschaft nicht bestehen bzw. dass alle Verbindlichkeiten (z.B. Steuerberatungskosten) noch von den Verkäufern beglichen werden,
die Gesellschaft an keinerlei Verträge und Rechtsgeschäfte gebunden ist (z.B. Arbeits-, Miet-, Pachtverträge),
die Gesellschaft weder an einem Verfahren vor staatlichen Gerichten und Behörden noch an einem Verfahren vor Schiedsgerichten beteiligt ist und nicht von Dritten angedroht sind,
auf den übertragenen Geschäftsanteil die Stammeinlage vollständig geleistet ist und eine unberechtigte Rückgewähr der Stammeinlage nicht erfolgt ist und
der Verkäufer uneingeschränkt frei berechtigt sind, die übertragenen Geschäftsanteile zu verkaufen und über diesen zu verfügen, insbe-sondere keine Vorkaufs-, Options- oder sonstige Erwerbsrechte Dritter bestehen oder die Zustimmung eines Dritten erforderlich ist.
und das Ergebnis:
The share will transfer with immediate real effect of the buyer who accepts the transference. The right on the profit relation goes over in the 01st of January, 2005 on the buyer.

The shop assistant provides for it guarantee, that


the transferred share legal exists, is the shop assistant an owner of this share and the rights linked with it, credit and perhaps advance demands and the transferred share with right third is not loaded and no treuhänderischen connections and / or retransfer obligations exist,
a cash continuance and bank continuance at the rate of 25,000.00 EUR (in words: 25,000 euros) existed and that this was already handed over to the buyer, herewith the buyer confirms the preservation of this amount,
other demands and obligations of the society do not exist or that all obligations (e.g., tax consultation fee) are still paid by the shop assistants,
the society to no contracts and legal shops is bound (e.g., work, Rent, leases),
the society neither in a procedure before state courts and authorities nor in a procedure before arbitration boards is involved and not from third are threatened,
on the transferred share the family insert completely is performed and an unjustified back guarantee of the family insert has not occurred and
the shop assistant are entitled unconditionally freely to sell the transferred shares and to dispose of this, in particular no preempition, option rights or other acquisition rights to the land of third exist or the approval of a third is necessary.
Wenn man sich lächerlich machen will, nimmt man das.
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rebru82
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#10

02.07.2009, 10:14

Falls noch nötig, habe ich hier noch etwas gefunden:

http://www.blitzstart.com/fileadmin/Dok ... glisch.pdf

Der Vertrag ist auf deutsch und englisch
[hr]

Liebe Grüße

Rebru82 [img]http://www.smilies.4-user.de/include/Computer/smilie_pc_079.gif[/img]
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