Limited-Verkauf

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brainy
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#11

02.07.2009, 10:35

super! Danke

wie ich erfahren habe, geht es doch um den Verkauf der Ltd. komplett, also auch die Hauptniederlassung in England... weiß auch noch nicht, wie das dann anzumelden ist...
Evtl. wird auch ein Dolmetscher zur BU kommen, so dass dann doch auf deutsch beurk. wird (wenigstend etwas :? )
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Manfred Fisch
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#12

02.07.2009, 15:09

Ich würde die Beurkundung ablehnen.

1. Bedarf der Verkauf von Shares an einer brit. Ltd. keiner notariellen Beurkundung.

2. Kann Dein Notar - wenn er selbst nichtmal englischsprachige Urkunden hinbekommt - wohl kaum über englisches Recht, das hier maßgeblich ist, belehren. Da ist der Haftungsfall vorprogrammiert.

3. Ist dem deutschen Register sowas garnicht anzumelden.

4. Ist dem Secretary der Gesellschaft der Übergang der Shares anzumelden. Dieser hat dies dann dem Registrar im Companies House mitzuteilen.

Die Jungs sollen ihren Mist wieder mit auf die Insel nehmen und das dort einen Anwalt machen lassen. Wenn die die Gesellschaft mittels Go Ahead oder Blitzstart oder sonstwem errichtet haben, sollen die sich doch mit dem Mist auseinandersetzen.

Ich beurkunde doch auch keinen Grundstückskaufvertrag für Grundbesitz in Abu-Dhabi.
Dann komm ich halt in die Hölle,
im Himmel kenn ich eh keinen!
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Gruftie
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#13

02.07.2009, 22:30

Die Jungs sollen ihren Mist wieder mit auf die Insel nehmen und das dort einen Anwalt machen lassen. Wenn die die Gesellschaft mittels Go Ahead oder Blitzstart oder sonstwem errichtet haben, sollen die sich doch mit dem Mist auseinandersetzen.

Ich beurkunde doch auch keinen Grundstückskaufvertrag für Grundbesitz in Abu-Dhabi.
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Lena
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#14

02.07.2009, 22:32

Dem kann ich auch nur zustimmen!
Und den Hinweisen von Davy Jones’ Locker wg. der online Übersetzungshilfen ebenfalls. Das reicht grad mal so wenn man nicht weiß wie etwas heißt oder wenn man mal ne kurze Formulierung braucht, aber für nen ganzen Vertrag zu übersetzen? Finger weg!
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