Hallo, zusammen,
wie weise ich gegenüber dem Grundbuchamt nach, dass Frau X am soundsovielten (Datum Beurkundung der Vollmacht, s. u.) berechtigt war, für die Y-GmbH zu handeln und Herrn Z Vollmacht zu erteilen, für die Y-GmbH zu handeln?
Zum Zeitpunkt der Erteilung der Vollmacht war die GmbH bereits gegründet, aber nicht eingetragen. Frau X war und ist alleinige Gesellschafterin, ebenso einzige Geschäftsführerin. Es gab nie andere Gesellschafter oder Geschäftsführer.
Bescheinigung nach § 21 BNotO mit Zusatz, dass Fr. X an dem Tag zur Vertretung der GmbH berechtigt war?
Die GF-Bestellung ist doch rechtsbezeugend, oder?
Nachweis GF (vor Eintragung)
- stefan2209
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Genau, du machst eine Tatsachenbescheinigung und heftest ggf. noch eine Kopie des Beschlusses bei.
Nein, ich bin kein Spruch, Du brauchst gar nicht weiter lesen. Ich bin werder lustig noch informativ. Ich bin nur eine sinnlose Ansammlung von Buchstaben, um diesen Platz hier zu füllen und keiner hat mich lieb, also lass mich in Ruhe und hör auf mich zu lesen, bin sowieso schon vorbei!
- stefan2209
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da die Vollmacht sicherlich noch öfter gebraucht werden wird, nehme ich die Bescheinigung am besten als Anlage zur VM-Urkunde
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