Eintragung der GbR als Eigentümer im Grundbuch bzw. Nachweis

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Lena
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#21

01.07.2009, 22:06

Und hier jetzt die Bundesdrucksache...
Dateianhänge
Drucksache 16_13437.pdf
(1.42 MiB) 101-mal heruntergeladen
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Lena
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#22

01.07.2009, 22:08

Und da aller guten Dinge 4 sind...
hier noch ein Nachtrag (das mit dem editieren klappt heute auch irgendwie nicht *stöhn*)
Bevor man sowas immer lang im Netz sucht, einfach mal auf der Seite des DNotI vorbeigucken. Auf der Startseite sind meistens "Top-Aktuelle" Mitteilungen drauf, so auch z.b. das mit der GbR, und da kommt man dann zu folgendem Link: http://www.dnoti.de/Gesetzesaenderungen/gesaend2.htm
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rebru82
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#23

02.07.2009, 08:17

Aufgrund der eidesstattlichen Versicherung ist nunmehr die Eintragung im Grundbuch erfolgt. Zur eidesstattlichen Versicherung musste als Anlage eine beglaubigte Kopie des Gesellschaftervertrages beigefügt werden. Weiterhin mussten auch die Unterschriften der Gesellschafter beglaubigt werden! Ohne Beglaubigung und Anlage wäre eine Eintragung nicht erfolgt.
Bei mir hat es auch ohne Gesellschaftsvertrag als Anlage geklappt. Denn für die Gründung einer GbR ist ja ein Gesellschaftsvertrag in Schriftform gar nicht vorgeschrieben. Ein mündlicher Vertrag über die Gesellschaft reicht aus. So kann und muss man natürlich nicht den GV nachweisen. Eine EV reicht dann aus.
[hr]

Liebe Grüße

Rebru82 [img]http://www.smilies.4-user.de/include/Computer/smilie_pc_079.gif[/img]
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