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Muster HR-Anmeldung Unternehmergesellschaft

Verfasst: 02.04.2009, 22:43
von Helga60
Hallo Leute,

meine Frage, wo habt Ihr das Muster der Handelsregisteranmeldung
bezüglich der Gründung einer Unternehmergesellschaft gefunden?
Bei meiner Suche bin ich immer nur auf das Musterprotokoll für die Gründung gestoßen.

Wäre für Hilfe dankbar.

Als § will ich für das Musterprotokoll und die HR-Anmeldung
§ 39 Abs. 1,4 i.V.m. 41 d KostO., Wert der Nominalbetrag des
Stammkapitals nehmen.

Vielen Dank im voraus.

Liebe Grüße
Helga

Verfasst: 02.04.2009, 22:59
von Gruftie

Verfasst: 02.04.2009, 23:09
von Helga60
Liebe Gruftie,

habe gerade nachgeschaut.
Für die Gründung nehme ich ja das Musterprotokoll und für die Anmeldung
kann ich dann ja ein entsprechendes Muster aus obigem Link nehmen.
Ich hatte erst gedacht, dass es für die Anmeldung auch ein vorgeschriebenes
Muster gibt wie für die Gründung.

Liebe Grüße
Helga

Verfasst: 02.04.2009, 23:12
von Gruftie
Ich hatte erst gedacht, dass es für die Anmeldung auch ein vorgeschriebenes
Muster gibt wie für die Gründung.
Ich glaube nicht...bin mir allerdings nicht sicher, weil ich selbst noch keine UG gegründet habe...

Aber ich hoffe, ich konnte Dir weiterhelfen.

Verfasst: 02.04.2009, 23:18
von Helga60
Auf jeden Fall konntest Du mir weiterhelfen.

Vielleicht weis ja noch jemand anders, der diesen Beitrag liest, ob es für die Anmeldung auch ein vorgeschriebenes Muster gibt und er antwortet entspre-
chend. Die Gründung einer UG mit Musterprotokoll gibt es m.E. ja auch
noch nicht lange, so dass mit großer Wahrscheinlichkeit noch viele Fragen
im Raum stehen.

Ich wünsche Dir noch einen schönen Restabend und :nacht ,
denn allmählich wird es Zeit den "Sandmann" kommen zu lassen.


Liebe Grüße
Helga

Verfasst: 02.04.2009, 23:23
von Gruftie
:dankeschoen

Das wünsche ich Dir auch!! :wink2

Verfasst: 03.04.2009, 10:20
von Manfred Fisch
Nein, es gibt keine "Musteranmeldung" für die UG, d.h., Du verwendest das normale Muster für die Anmeldung einer GmbH für die Anmeldung einer UG.

Verfasst: 10.11.2009, 13:31
von Helga60
Hallo Leute,
komme heute noch einmal auf die Sache zurück.
Aus der damaligen Beurkundung wurde nichts.
Jetzt haben wir eine neue Gründung einer UG, haben das Musterprotokoll
auf Urkundspapier geschrieben und ab .. Der Erschienene wurde vom
Notar insbesondere auf Folgendes hingewiesen.... einen entsprechenden
Text darunter gesetzt.

Dann die entsprechende HR-Anmeldung.

Stammkapital: 1.000,00 €

Als Wert nehme ich ja 1.000,00 € für beide Urkunden. Würdet Ihr jetzt als
§§ 39 Abs. 1, 4 i.V. mit 41 d KostO. nehmen oder nur § 41 d ?

Gesellschafterliste entfällt ja, da im Gründungsprotokoll enthalten.
Was ist mit der Genehmigung der IHK? Bei den anderen GmbH-Gründungen
wollte unser HR diese immer noch haben.

LG Helga

Verfasst: 10.11.2009, 14:25
von anni_istaufzack
Helga60 hat geschrieben:§ 39 Abs. 4
Ist seit dem 01.09. Absatz 5

Für das Musterprotokoll: § 39 Abs. 1, Abs. 5, § 41 d = 1.000,00 Euro
Anmeldung: § 41a I Nr. 1, § 41 d = 1.000,00 Euro

Verfasst: 10.11.2009, 14:35
von Helga60
:thx

Liebe Grüße
Helga