Auflösung und Liquidation eines Vereins

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stef
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#1

22.01.2009, 15:24

Hallo,

wir hatten das Thema hier schon des Öfteren, aber nachdem ich nun das Auflösungsprotokoll vorliegen habe und die VR-Anmeldung entwerfe, habe ich doch noch zwei offene Fragen:

1. Eine Bestellung zu Liquidatoren ist in dem Protokoll nicht erfolgt, d.h. der letzte Vorstand meldet in vertretungsberechtigter Anzahl die Auflösung des Vereins an. Also brauche ich in der Anmeldung auch keine Regelung über Liquidatoren bzw. deren Vertretungsbefugnis anmelden sprich der letzte Vorstand meldet in vertretungsberechtigter Anzahl auch nach einem Sperrjahr die Liquidation an?

2. Eine Liquidation ist immer dann zwingend vorgeschrieben, wenn das Vereinsvermögen nicht an den Fiskus fällt (§ 47 BGB). In meinem Fall besteht noch ein Restbetrag des Vereinsvermögens in Höhe von Euro 3,50, der einem anderen ausdrücklich genannten gemeinnützigen Verein zukommen soll. D.h. hier ist eine Liquidation zwingend vorgeschrieben, auch bei so einem geringen Betrag?? Anderes Vermögen oder Gläubiger gibt es nicht!

Also habe ich die Anmeldung wie folgt gefertigt:

Wir melden zur Eintragung in das Vereinsregister an:
Der Verein ist aufgelöst.
Unterschriften des letzten Vereinsvorstandes
(Beglaubigung durch Notar)

Gruß Steffi
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