Seite 1 von 1

Vereinsregisteranmeldung...Wer muss auftreten?

Verfasst: 22.01.2009, 15:14
von Princesss1988
Hey Leute,
ich muss eine Vereinsregisteranmeldung vorbereiten...Soweit, sogut...
Mein Problem ist folgendes:

In der Satzung steht, dass die Mitglieder des Stammesvorstandes die beiden Vorsitzenden und die Kuratin sind...Im Vereinsregister stehen aber nur der erste und die zweite Vorsitzende drin...

Wer muss denn jetzt den Verein vertreten? Eigentlich doch der Vorstand, oder nicht? Dann wären das die drei aus der Satzung...Bin ein bisschen ratlos...

LG

Verfasst: 22.01.2009, 15:16
von Tigra
bin auch für der vorstand wer anderes nicht

Verfasst: 22.01.2009, 15:19
von Princesss1988
Alles klar, dann werde ich den Vorstand mal anrufen...haben morgen nämlich einen Termin...
:dankeschoen

Verfasst: 22.01.2009, 15:30
von Davy Jones’ Locker
Es gibt oft zwei Vorstände. Einmal den Gesamtvorstand und dann den Vorstand nach § 26 BGB, der im VR eingetragen wird. Anmelden muss der Vorstand nach § 26 BGB.

Verfasst: 22.01.2009, 15:32
von Princesss1988
Ok ich danke euch für die schnellen Antworten...
@Davy Jones´ Locker: Den § hab ich die ganze Zeit gesucht :thx

LG