So, ich mal wieder:
Es soll, lt. Vorstellung der Mdt. und Mitteilung des Chefs, eine Ltd., wo die Mdt. die Anteile im November 2008 erworben haben, von England nach Deutschland verlegt werden; Sitzverlegung, keine Zweigniederlassung.
a) geht das ohne weiteres?
b) ist das, wenn es gehen sollte, wie eine Neugründung einer GmbH anzumelden?
c) ich meine, der Gesellschafterbeschluss müsste definitiv beurkundet werden; habe Chefe auch auf meine Meinung hingewiesen, hinterher hieß es, ich soll nur die Anmeldung vorbereiten, der Rest würde mitgebracht werden. Sehe ich das falsch mit der Beurkundung des Beschlusses?
d) muss noch etwas besonderes beachtet werden?
Habe übers ganze WE in den mir greifbaren Büchern gesucht, aber nicht wirklich was brauchbares gefunden.
Kann mir jemand bis morgen helfen?
Ltd. - Sitzverlegung von England nach Deutschland
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Ich habe leider nur ein Muster zur Anmeldung der Zweigniederlassung einer britischen Ltd. und zwar ist das auf dieser Seite zu finden:
http://www.notarkammer-berlin.de/downloads1.html
Die Anmeldung ist aber mit vielen Hinweisen versehen, vielleicht ist da auch was für Dich dabei...
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Versuche zu lächeln, auch wenn die Traurigkeit Dich zu ersticken droht…
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Clemens Just, Die englische Limited in der Praxis, 3. Auflage Rn. 42Bei vorliegen dieser Voraussetzungen muss die Limited mit Verwaltungssitz in Deutschland als Zweigniederlassung eingetragen werden. Die Eintragung kann nicht unter der ausländischen Bezeichnung erfolgen, da das Handelsregister für ausländische Gesellschaften nicht geöffnet ist.²
²Klose/Mokroß, DStR 2005, 971, 972; Scholz/Emmerich GmbhG, $ 4a Rn. 6