Hallo zusammen!
Ich steh' vor einem kleinen Problem. Ich soll eine Handelsregisteranmeldung zurücknehmen.
Wir haben angemeldet, dass der Sitz der Gesellschaft verlegt wurde. Die Anmeldung ist auch an das Gericht rausgeschickt. Dann haben wir eine Beanstandung bekommen und jetzt soll die Anmeldung zurückgenommen werden.
Reicht ein einfaches Schreiben von uns, dass das ich über X-Notar dem Gericht einreiche oder ist noch mehr nötig?
Ich danke schon mal im Voraus für die Hilfe :)
Handelsregisteranmeldung zurücknehmen
- Gruftie
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Nee Pepsi, ich glaub das klappt nicht.
M.E. müsste ein Schreiben mit der Rücknahme gefertigt werden, ein Siegel raufgepeppt, eingescannt und über X-Notar versandt werden.
M.E. müsste ein Schreiben mit der Rücknahme gefertigt werden, ein Siegel raufgepeppt, eingescannt und über X-Notar versandt werden.
Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.
Versuche zu lächeln, auch wenn die Traurigkeit Dich zu ersticken droht…
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- Gruftie
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Elektronisch...papiermäßiger Schriftverkehr mit dem HR geht gar nicht mehr...jedenfalls nicht bei uns.
Bei der Antragsrücknahme müsste aber normalerweise ein Siegel rauf...
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- Pepsi
- ...ist hier unabkömmlich !
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bei uns schon... ich schicke Fristverlängerungsanträge nur per Fax
Rücknahmen hatte ich bisher leider nicht, trotzdem würd ichs probieren
jep Siegel muss drauf
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- Manfred Fisch
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Habt ihr den Antrag denn gem. § 129 FGG gestellt?
Dann komm ich halt in die Hölle,
im Himmel kenn ich eh keinen!
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-
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Ja haben wir, Manfred.
Also, wir müssen auf jeden Fall auf dem elektronischen Wege die Nachrichten verschicken. Per Post geht in Hamburg gar nichts mehr. (Auch wenn das absurd ist, denn die Eintragungsnachrichten bekommen wir immer noch auf dem Postweg.. )
Reicht es denn aus, wenn ich schreibe
"Zum Handelsregister von ..... teile ich mit, dass ich die Handelsregisteranmeldung vom... hiermit zurücknehme."
Der Wortlaut ist es, der mich irgendwie irritiert..
Also, wir müssen auf jeden Fall auf dem elektronischen Wege die Nachrichten verschicken. Per Post geht in Hamburg gar nichts mehr. (Auch wenn das absurd ist, denn die Eintragungsnachrichten bekommen wir immer noch auf dem Postweg.. )
Reicht es denn aus, wenn ich schreibe
"Zum Handelsregister von ..... teile ich mit, dass ich die Handelsregisteranmeldung vom... hiermit zurücknehme."
Der Wortlaut ist es, der mich irgendwie irritiert..
- Gruftie
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Ja, das reicht aus, kannst auch schreiben: wird die Anmeldung vom ...hiermit zurückgenommen.
Und bitte nicht vergessen: Siegel aufdrücken.
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