keine Ahnung,
sagt mein Chef, und machen wir auch (deshalb) immer so,
habe ich nicht hinterfragt
falsch?
Vereinsvorstand § 26 BGB
- stefan2209
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Das ist mittlerweile ausgekaspert. Bei Erstanmeldung eines Vereins reicht Vorstand in vertretungsberechtigter Anzahl.
- stefan2209
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war also mal richtig?
und wir machen das immer noch so *schäm*
Mist, vorletzte Woche noch eins von sechs Vereinsvorstandsmitgliedern herbestellt, weil es bei der VR-Anmeldung zur Gründung wegen Terminproblemen fehlte
und wir machen das immer noch so *schäm*
Mist, vorletzte Woche noch eins von sechs Vereinsvorstandsmitgliedern herbestellt, weil es bei der VR-Anmeldung zur Gründung wegen Terminproblemen fehlte
alles im (Siegel-)Lack
Gut zu wissen. Bei uns wird demnächst nämlich auch wieder ein Verein gegründet. Wir haben nämlich sonst auch immer alle 7 Leutchens ins Büro geholt. Seit wann gilt denn die neue Regelung?
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Moin,
z.B. OLG Hamm, Beschluss vom 10.10.1983, 15 W 156/83,
"Die Erstanmeldung eines neu gegründeten Vereins ist durch sämtliche Vorstandsmitglieder zu bewirken, die den Vorstand im Sinne von § 26 BGB bilden." (§ 59 BGB)
So auch LG Schwerin Beschluss vom 19.12.1996 - 5 T 154/96 -.
Weitere Entscheidungen müßte ich heraussuchen.
z.B. OLG Hamm, Beschluss vom 10.10.1983, 15 W 156/83,
"Die Erstanmeldung eines neu gegründeten Vereins ist durch sämtliche Vorstandsmitglieder zu bewirken, die den Vorstand im Sinne von § 26 BGB bilden." (§ 59 BGB)
So auch LG Schwerin Beschluss vom 19.12.1996 - 5 T 154/96 -.
Weitere Entscheidungen müßte ich heraussuchen.