Vereinsregisteranmeldung - Vorstand legt Amt nieder -

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AnjaZ
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#1

16.06.2010, 07:40

Hallo zusammen,

mit legt der Verein ein Protokoll der Vorstandssitzung vor, wonach in TOP 6 der Vorsitzende das Amt niederlegt.

Nun soll ich die Anmeldung vorbereiten. Nach Aussage des Vereins, gab es keine gesonderte Einladung zur Vorstandssitzung.

Ist diese erforderlich? Es ist aus dem Protokoll nicht zu ersehen, ob die Sitzung beschlussfähig ist. Es wurde auch kein neuer Vorsitzender gewählt.

Irgendwie komme ich jetzt mit meiner Anmeldung nicht weiter. Die Vorstandsniederlegung muss m.E. angemeldet werden, aber welche Unterlagen muss ich vorlegen? Reicht das Protokoll -wie zuvor- beschrieben aus?

Wer kann mir helfen?
Gruß Anja
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rebru82
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#2

16.06.2010, 11:30

An deiner Stelle würde ich dieses Protokoll mit vorlegen. Sofern das Gericht beanstandet, dass das Protokoll nicht ordnungsgemäß ist, kann der Verein ja nachbessern.
[hr]

Liebe Grüße

Rebru82 [img]http://www.smilies.4-user.de/include/Computer/smilie_pc_079.gif[/img]
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AnjaZ
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#3

16.06.2010, 12:39

:thx
Ja, ich werde die Anmeldung vorbereiten und das Protokoll so mit beifügen.
Gruß Anja
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Milanese
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#4

16.06.2010, 13:11

Hallo zusammen,
also in der Vorstandssitzung kann keine Neuwahl des Vorstandes stattfinden. Dieses findet nur in der Mitgliederversammlung statt, zu der die Mitglieder des Vereins (fristgemäß) zu laden sind und in der die Neuwahl des (zurückgetretenen) Vorstandsmitgliedes auf der Tagesordnung stehen muss. Wenn der gesamte Vorstand zurücktritt kann eine notarielle VR-Anmeldung nicht mehr stattfinden, weil ja kein vertretungsberechtigtes Vorstandsmitglied mehr vorhanden ist. In diesem Fall muss unter Übersendung der Rücktrittserklärungen sämtlicher Vorstandsmitglieder eine Anzeige beim Vereinsregister erfolgen, damit, sofern erforderlich, ein Notvorstand berufen werden kann. Es ist aber durchaus möglich, dass das VR den Rücktritt des gesamten Vorstandes und damit die Handlungsunfähigkeit des Vereins nicht akzeptiert (Rücktritt zur Unzeit), weil nur aus triftigem Grund ein Notvorstand bestellt wird. (§ 671 BGB) In diesem Fall bleiben der/die zuletzt zurückgetretenen Vorstandsmitglied(er) in vertretungsberechtigter Anzahl dem Vorstand erhalten, müssen eine Mitgliederversammlung einberufen mit dem Tagesordnungspunkt Neuwahl des (gesamten) Vorstandes.
Gruß
Milanese
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#5

17.06.2010, 10:12

:thx für die Erläuterungen.
Gruß Anja
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KornkekZ
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#6

18.04.2011, 17:45

Hallo, ich habe da auch noch mal eine Frage zu dem Thema.

Mir liegt hier vor ein Schreiben eines Vorstandsmitgliedes, in welchem diese Person vorzeitig den Austritt aus dem Vorstand erklärt. Benötige ich in diesem Fall denn eine Mitgliederversammlung? Oder kann ich die beiden verbliebenen Vorstandsmitglieder kommen lassen und diese dann die Anmeldung unterschreiben lassen?
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#7

18.04.2011, 17:48

In der Satzung steht übrigens nichts zu dem Thema vorzeitiges Ausscheiden eines Vorstandsmitgliedes
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AnjaZ
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#8

18.04.2011, 20:14

KornkekZ hat geschrieben: Oder kann ich die beiden verbliebenen Vorstandsmitglieder kommen lassen und diese dann die Anmeldung unterschreiben lassen?
Wir haben vor Kurzem nur eine Anmeldung von den noch verbliebenen Vorstandsmitglieder unterzeichnen lassen und beim VR angemeldet. Zwischenzeitlich gab es eine Mitgliederversammlung, in dem ein neuer Vorstand gewählt wurde. Dies wurde - wie gewohnt - dann beim VR angemeldet.
Gruß Anja
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#9

19.04.2011, 09:42

So, ich habe gerade mit einer Rechtspflegerin gesprochen. Diese hat gesagt, dass ich nur eine Anmeldung machen muss und die von den übrigens zwei Vorstandsmitgliedern unterschreiben lassen soll und die Rücktrittserklärung soll ich beifügen.
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