Gewinnabführungsvertrag

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M.B.
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#1

27.10.2009, 17:01

Hallo Leute...

gerade neu hereingekommen und auch schon die erste Frage :oops:

Ich hoffe jemand von euch kann mir aber einen Denkanstoß geben! Folgendes Problem:

Es soll erstellt werden, ein Gewinnabführungsvertrag zwischen Mutter- und Tochtergesellschaft (GmbH & Co. KG und GmbH).

1. Frage: Kann dieser Vertrag überhaupt erstellt werden? Finde immer nur etwas zu GmbH/GmbH, oder AG/AG!

2. Frage: Kann der Gewinnabführungsvertrag sowie die Zustimmungsbeschlüsse beider Gesellschaften in einer Urkunde erfasst werden?

Vielleicht kennt ihr euch ja aus? Ich habe in der mir vorliegenden Literatur echt nichts mehr gefunden :cry:

Vielen Dank schon mal vorab und viele Grüße!
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Manfred Fisch
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#2

27.10.2009, 17:24

Hallo M.B.

1. Ja. Ein sogenannter Unternehmensvertrag (Gewinnabführung ist eigentlich falsch, wenn, dann muss es ein Ergebnisabführungsvertrag sein) kann auch zwischen einer KG und einer GmbH geschlossen werden. Für den Unternehmensvertrag sind die Regelungen der §§ 291 ff. AktG maßgeblich. Danach kommen als beherrschtes Unternehmen nur die AG und die KGaA in Betracht. Nach allgemeiner Meinung kann aber auch die GmbH Untergesellschaft sein.

Bei der KG dürfte das nach der BGH-Entscheidung aus 1980 (Gervais Danone) nur zulässig sein, wenn die KG nach der Betriebsstruktur eher wie eine unselbständige Betriebsabteilung geführt wird (NJW 1980, 231). Ist die GmbH das behherrschte Unternehmen, gibt es hingegen keine Bedenken.

2. Ja, kannst auch alles in einer Urkunde machen. Allerdings ist zu beachten, dass der Unternehmensvertrag selbst nur der Schriftform bedarf und von den Organen der Gesellschaften vereinbart wird. Gleiches gilt auch für den Beschluss der Gesellschafterversammlung des herrschenden Unternehmens (Ausnahme ist hier nur die AG), auch er bedarf keiner notariellen Beurkundung. Einzig der Beschluss der Gesellschafterversammlung der Untergesellschaft (also des beherrschten Unternehmens) muss notariell beurkundet sein.

Ich hoffe, ich konnte Dir helfen.
Dann komm ich halt in die Hölle,
im Himmel kenn ich eh keinen!
M.B.
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#3

28.10.2009, 12:42

Hey super, vielen Dank! Jetzt bin ich schon weiter! Dann werde ich mich mal der Erstellung des Entwurfs widmen!

Danke nochmal für die ausführliche Antwort! :thx
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