Vereinsvorstand § 26 BGB

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stefan2209
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#11

05.08.2009, 11:53

keine Ahnung,
sagt mein Chef, und machen wir auch (deshalb) immer so,
habe ich nicht hinterfragt

falsch? :angst
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Katzenfisch
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#12

05.08.2009, 13:21

Das ist mittlerweile ausgekaspert. Bei Erstanmeldung eines Vereins reicht Vorstand in vertretungsberechtigter Anzahl.
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stefan2209
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#13

05.08.2009, 15:03

war also mal richtig?

und wir machen das immer noch so *schäm*

Mist, vorletzte Woche noch eins von sechs Vereinsvorstandsmitgliedern herbestellt, weil es bei der VR-Anmeldung zur Gründung wegen Terminproblemen fehlte

:ohmann
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Schwester

#14

06.08.2009, 09:29

Gut zu wissen. Bei uns wird demnächst nämlich auch wieder ein Verein gegründet. Wir haben nämlich sonst auch immer alle 7 Leutchens ins Büro geholt. Seit wann gilt denn die neue Regelung?
Katzenfisch
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#15

06.08.2009, 10:30

Moin,

z.B. OLG Hamm, Beschluss vom 10.10.1983, 15 W 156/83,

"Die Erstanmeldung eines neu gegründeten Vereins ist durch sämtliche Vorstandsmitglieder zu bewirken, die den Vorstand im Sinne von § 26 BGB bilden." (§ 59 BGB)

So auch LG Schwerin Beschluss vom 19.12.1996 - 5 T 154/96 -.

Weitere Entscheidungen müßte ich heraussuchen.
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