Hallo Ihr Lieben!
Unsere Mandantin (GmbH) hat nun nach langer Zeit bemerkt, dass die PLZ im Handelsregister falsch eingetragen wurde (Zahlendreher). Sie möchte, dass wir dies nun ändern lassen. Kann ich da einfach an das Handelsregister schreiben mit der Bitte um Änderung oder wie läuft das ab?
Vielen Dank schon mal im Voraus
Änderung der PLZ im Handelsregister
- rebru82
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Es müsste reichen, wenn du das Handelsregister anschreibst, dass im Handelsregister die PLZ offensichtlich falsch aufgeführt ist und dies zu berichtigen ist. Ich mache so etwas immer telefonisch.
[hr]
Liebe Grüße
Rebru82 [img]http://www.smilies.4-user.de/include/Computer/smilie_pc_079.gif[/img]
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Telefonisch ist immer so eine Sache. Einige wollen immer ein kurze Schreiben (z.B. Hamburg). Ich würd es auch versuchen es v.A.w. berichtigen zu lassen.
Nein, ich bin kein Spruch, Du brauchst gar nicht weiter lesen. Ich bin werder lustig noch informativ. Ich bin nur eine sinnlose Ansammlung von Buchstaben, um diesen Platz hier zu füllen und keiner hat mich lieb, also lass mich in Ruhe und hör auf mich zu lesen, bin sowieso schon vorbei!
- stefan2209
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Es kann doch nicht sein, dass aufgrund eines Zahlendrehers eine Urkunde erstellt werden muss, ob nun der Fehler beim Notar oder beim AG passiert ist.
In solchen Fällen (falsches Geburtsdatum, falscher Tag der Bewilligung, falscher Notar (auch das schafft unser GBA, beim Eintragungsbezug zur Grundschuld), Name falsch geschrieben) machen wir schriftlich auf den Fehler aufmerksam, entschuldigen uns ggf. und bitten um Berichtigung.
In solchen Fällen (falsches Geburtsdatum, falscher Tag der Bewilligung, falscher Notar (auch das schafft unser GBA, beim Eintragungsbezug zur Grundschuld), Name falsch geschrieben) machen wir schriftlich auf den Fehler aufmerksam, entschuldigen uns ggf. und bitten um Berichtigung.
alles im (Siegel-)Lack