Adressänderung AG - Eintragung im HR?

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katuscha
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#1

28.05.2009, 10:48

Hallo,

ich habe schon im Internet und im Forum gesucht, aber nicht das richtige gefunden.

Muss die Adressänderung (lediglich Straße, Ort bleibt gleich) einer AG im Handelsregister eingetragen werden?

Wenn ja, wo steht das dann im HRauszug? Ich habe zwar den ausführlichen HRauszug vor mir liegen, aber nirgends steht etwas über die Adressänderung.

Vielleicht kann mir hier ja jemand helfen. Schon mal vielen Dank!!!
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rebru82
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#2

28.05.2009, 10:52

Da nach der neuen Gesetzeslage die aktuelle Geschäftsanschrift dem Registergericht vorliegen muss, muss auch die neue Anschrift angemeldet werden. Auch wenn dies in deinem HR-Auszug nicht sofort ersichtlich ist. Jede Adressänderung muss angemeldet werden.
[hr]

Liebe Grüße

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Davy Jones’ Locker
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#3

28.05.2009, 11:09

Es muss angemeldet und auch eingetragen werden. 37 AktG, 18 EGAktG

Die Eintragung erfolgt in Spalte 2b.
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katuscha
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#4

28.05.2009, 11:18

Aber in Spalte 2b steht nur der Ort und nicht die Straße.
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rebru82
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#5

28.05.2009, 11:33

In Spalte 2 b ist richtig, wenn die aktuelle Geschäftsanschrift dem HR bereits mitgeteilt wurde, wird sie dort eingetragen.
[hr]

Liebe Grüße

Rebru82 [img]http://www.smilies.4-user.de/include/Computer/smilie_pc_079.gif[/img]
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katuscha
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#6

28.05.2009, 12:01

Aber eine Adressänderung kann man dann aus dem HR nicht ersehen. Richtig?

Die AG muss dies dann höchstens in einem Beschluss oder bei der Hauptversammlung beschlossen haben, oder?
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Manfred Fisch
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#7

28.05.2009, 12:49

Nein, die Adressänderung ist nicht mit einer Sitzverlegung verwechseln. Wenn die Gesellschaft bspw. innerhalb Münchens umzieht und Sitz der Gesellschaft München ist, dann haben die Vorstände dem Gericht die neue Anschrift nur anzumelden.

Soll der Sitz von München nach Hamburg verlegt werden, hat die Hauptversammlung die Satzungsänderung zu beschließen, aber auch dann hat der Vorstand die neue Anschrift dem Gericht anzumelden.

Das Gericht hat, sofern keine andere Anschrift seitens der Gesellschaft mitgeteilt wird, gem. Art. 64 EGHGB die dem Gericht zuletzt bekannte Anschrift dann einzutragen. Du kannst dann Deine Zustellungen an diese Anschrift vornehmen und sie gelten - als Fiktion unterstellt - der Gesellschaft als zugegangen.
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#8

28.05.2009, 12:56

Okay, vielen Dank!

Ich denke bei Sitz der Gesellschaft immer an die vollständige Adresse und nicht nur an die Stadt.
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Manfred Fisch
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#9

28.05.2009, 15:42

Ist auch richtig - seit dem 01.11.2008 werden die vollständigen Anschriften eingetragen. Und wenn eine Fa. nicht bis zum 31.10.2009 die Anschrift dem Gericht mitteilt, trägt das Gericht von Amts wegen die dem Gericht zuletzt bekannte Anschrift ein.
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Bellachen
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#10

30.07.2009, 09:34

Guten Morgen!

Unsere Mandantin (GmbH) hat nun nach langer Zeit bemerkt, dass im Handelsregister eine falsche Postleitzahl eingetragen ist (Zahlendreher). Sie hat uns beauftragt, dies ändern zu lassen. Kann ich jetzt einfach das Handelsregister anschreiben oder wie läuft das ab?
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