Handelsregisteranmeldung zurücknehmen

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Lavazza
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#21

24.09.2008, 09:48

Mit dem schönen Satz unter "dieses schreiben ist maschinell erstellt und auch ohne Unterschrift wirksam" ?

Meine Chefin ist etwas altmodischer veranlagt; sie will alles unterschrieben was raus geht. Das heißt ich müsstes es dann erst wieder einscannen und ..... ba ba ba ba...

Ich mein, wir machen nicht sooo viele Registersachen, deswegen komm ich nicht in den Trott rein, den ihr sicher habt.. :wink:
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Manfred Fisch
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#22

24.09.2008, 09:54

Nein, ich lass das Schreiben unterschreiben und nach dem einscannen wird es einfach per EGVP versandt. Ich habe nur gesehen,d ass viele Kollegen dann noch einen Anmeldefall über XNotar basteln. Dieser Schritt ist nur überflüssig.
Dann komm ich halt in die Hölle,
im Himmel kenn ich eh keinen!
Lavazza
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#23

24.09.2008, 10:18

Das stimmt eigentlich, wenn sich bei AG keiner beschwert...
Hier sitzt eine von den Kollegen, aber ich werds beim nächsten Mal einfach ausprobieren, kann ja nichts schaden.

danke für den Hinweis
:dankeschoen
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Lena
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#24

24.09.2008, 22:00

Ja, das hatte ich im alten Büro. Kollegin war immer der Meinung sie müsste daraus eine "sonstige Anmeldung" machen... Bis ich das irgendwann gemerkt habe und ihr dann auch gesagt habe, einfach per EGVP - betreffendes Gericht auswählen, Anhang (also unterschriebenes Schreiben und ggf. Anlagen wie GEsellschafterliste) beifügen und abschicken.
Liebe Grüße
Lena

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#25

03.10.2008, 21:19

Pepsi hat geschrieben:
Lavazza hat geschrieben:Also, wir müssen auf jeden Fall auf dem elektronischen Wege die Nachrichten verschicken. Per Post geht in Hamburg gar nichts mehr. (Auch wenn das absurd ist, denn die Eintragungsnachrichten bekommen wir immer noch auf dem Postweg.. )
hast dus schonmal ausprobiert? verschickst du Fristverlängerungsanträge auch per EGVP?
Man muss hier konsequent unterschieden zwischen "Schreiben an das Gericht" oder Antragsrücknahmen. Schreiben an das Gericht kannst z.B. auch Du i. A. unterzeichnen. Fristverlängerungen uws..... (solche Schreiben leg ich dem Notar gar nicht vor, sondern unterschreib sie und schick sie raus). Antragsrücknahmen kann nur der Notar unterschreiben. Diese müssen dann (ich denke am einfachsten über EGVP) so versandt werden.l
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