Handelsregisteranmeldung zurücknehmen

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Manfred Fisch
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#11

23.09.2008, 11:26

Also streng gesehen, kann keine Anmeldung sondern nur der in der Anmeldung vom ... enthaltene Antrag auf Eintragung zurückgenommen werden.
Dann komm ich halt in die Hölle,
im Himmel kenn ich eh keinen!
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Gruftie
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#12

23.09.2008, 11:27

Na so streng wollen wir das aber nicht sehen, Herr Fisch... :mrgreen:
Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.

Versuche zu lächeln, auch wenn die Traurigkeit Dich zu ersticken droht…
Lavazza
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#13

23.09.2008, 11:33

wir vielleicht nicht, aber das Handelsregister...
es gibt schon ein paar unangenehme Menschen, die dort sitzen...

je mehr ich darüber nachdenke, desto plausibler ist es den Antrag und nicht die Anmeldung zurückzunehmen.. :wink:
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Manfred Fisch
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#14

23.09.2008, 11:41

Gruftie hat geschrieben:Na so streng wollen wir das aber nicht sehen, Herr Fisch... :mrgreen:
In MEINEM Alter sieht man vieles noch streng, meine Liebe :wink:
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Gruftie
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#15

23.09.2008, 11:57

In MEINEM Alter sieht man vieles noch streng, meine Liebe
Ich verstehe gar nicht, was Du damit meinst... :roll:
Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.

Versuche zu lächeln, auch wenn die Traurigkeit Dich zu ersticken droht…
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Pepsi
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#16

23.09.2008, 15:09

Lavazza hat geschrieben:Also, wir müssen auf jeden Fall auf dem elektronischen Wege die Nachrichten verschicken. Per Post geht in Hamburg gar nichts mehr. (Auch wenn das absurd ist, denn die Eintragungsnachrichten bekommen wir immer noch auf dem Postweg.. )
hast dus schonmal ausprobiert? verschickst du Fristverlängerungsanträge auch per EGVP?
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Lena
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#17

23.09.2008, 20:20

NOrmalerweise sollte alles elektronisch ans Gericht gehen. Ich weiß, dass es viele Gerichte gibt, die Fristverlängerungen und Nachträge in Papierform akzeptieren. Aber mal ehrlich. WIeso erst probieren und dann ggf. ne Beanstandung bekommen? Per EGVP gehts doch eigentlich super schnell und einfach - und ich hab immer den Nachweis dass es auch rausgegangen ist!
Liebe Grüße
Lena

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Gruftie
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#18

23.09.2008, 20:21

Stimme Dir voll zu, Lena!!!
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#19

24.09.2008, 09:32

Fristverlängerungen
hast dus schonmal ausprobiert? verschickst du Fristverlängerungsanträge auch per EGVP?

Wir haben seit der Umstellung auf den elektronischen Verkehr nicht mehr versucht irgendetwas auf dem Postweg zu verschicken. Fristverlängerungen auch nicht, das geht über sonstige Mitteilung direkt über EGVP ans Gericht.

naja, ob das nun alles super schnell ist, darüber lässt sich streiten, ich find das ganze System doch etwas umständlich. Ich frag mich schon, wie das werden wird, wenn sie den Schriftverkehr ans Grundbuchamt auch umstellen.. tzz.. :wink:
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Manfred Fisch
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#20

24.09.2008, 09:41

Es muss ja auch nicht immer eine XML-Datei erstellt werden. Bei Fristverlängerungsanträgen und einfachen Einreichungen (Ges.-Liste etc.) versende ich die Dokumente nur per EGVP (also ohne XNotar). Ist genauso einfach wie faxen.
Dann komm ich halt in die Hölle,
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