wir haben bei einer UG die mit Musterprotokoll gegründet worden ist, eine Zwischenverfügung erhalten, die wir nicht nachvollziehen können. Bisher hatten wir keine Probleme damit. Die Rechtspflegerin nimmt Bezug auf eine Fundstelle, auf die wir leider keinen Zugriff haben. Vielleicht kann uns einer von Euch weiterhelfen?
Text der Zwischenverfügung:
"Bei einer Sitzverlegung kann nicht einfach der frühere im Musterprotokoll aufgeführte Sitz durch den neuen ersetzt werden, weil sonst der Anschein entstünde, die gesellschaft sei bereits ursprünglich an dem nunmehr geänderten Sitz errichtet worden (Baumbach/Hueck, 22. Aufl. Rdnr. 62 a zu § 2).
Um Änderung des Beschlusses und des Musterprotokolls mit Bescheinigung gem. § 54 GmbHG wird gebeten."
Aber bei Sitzverlegung muss doch eine Satzungsänderung erfolgen und die Satzung dementsprechend abgeändert werden?


