Guten Morgen,
welche Art des Geschäfts wähle ich bei einer Handelsregisteranmeldung gem. § 378 Abs. 2 FamFG? Wenn der Geschäftsführer unterzeichnet, habe ich eine Unterschriftsbeglaubigung mit Entwurf. Aber in diesem Fall unterzeichnet der Notar ja selbst?!
Wer kann mir kurzfristig weiterhelfen?
Herzlichen Dank und viele Grüße, Anja

