Handelsregisteranmeldung gem. § 378 Abs. 2 FamFG

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Anja1978
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#1

16.04.2026, 10:37

Guten Morgen,

welche Art des Geschäfts wähle ich bei einer Handelsregisteranmeldung gem. § 378 Abs. 2 FamFG? Wenn der Geschäftsführer unterzeichnet, habe ich eine Unterschriftsbeglaubigung mit Entwurf. Aber in diesem Fall unterzeichnet der Notar ja selbst?!

Wer kann mir kurzfristig weiterhelfen?

Herzlichen Dank und viele Grüße, Anja
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