Ich habe hier eine verzwickte Sache: Eine OHG, die ihren aktiven Geschäftsbetrieb schon vor einer ganzen Weile eingestellt hat, bestand aus zwei Gesellschaftern (= Ehepaar). Ein Gesellschafter (Ehemann) ist verstorben. Die OHG soll nun aus dem HR gelöscht werden. Das HR sagt, es benötigt neben der Unterschrift der Ehefrau (Gesellschafterin 2) auch die Unterschrift
sämtlicher Erben des verstorbenen Gesellschafters. Es haben allerdings sämtliche Erben das Erbe ausgeschlagen und zwar direkt beim AG an Amtsstelle. Gesellschafterin 2 sagt jetzt, sie hat über die Erbausschlagungen nichts Schriftliches (obwohl die potenziellen Erben, die ausschlagen, ja immer ein Exemplar ihrer Erbausschlagung für ihre Unterlagen bekommen).
Ist jetzt die einzige Möglichkeit, die Handelsregisteranmeldung über den Tod/das Ausscheiden des Gesellschafters 1 und das Erlöschen der OHG über einen Nachlasspfleger hinzubekommen? Die verbleibende Gesellschafterin möchte möglichst wenig Kosten produzieren und mit einem Nachlasspfleger sind nun mal zusätzliche Kosten verbunden.
Hat von Euch schon mal jemand so einen Fall gehabt? Wie geht man damit um, wenn alle Erben des verstorbenen Gesellschafters ausschlagen, dass Registergericht aber sagt, die Erben müssen unterschreiben?
