Hallo zusammen -
wir haben hier eine Satzungsänderung zu beurkunden - geändert wird der Sitz (von Stadt A/Registergericht A zu Stadt B/Registergericht B).
Ich nehme an, dass mus beim Registergericht A (also dem bisheringen Registergericht) alles eingereicht werden?
Ist da außer dem satzungsändernden Beschluss und der entsprechenden HR-Anmeldung und dem neuen Satzungswortlaut noch etwas zu beachten?
Lieben Dank im Voraus.
GmbH Sitzverlegung
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Notariatsoldie
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Es ist richtig, dass die von Dir genannten Unterlagen dem Registergericht A einzureichen sind. Sonst gibt es nichts weiteres zu beachten.


