GmbH Sitzverlegung

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Resa
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#1

18.12.2025, 12:30

Hallo zusammen -

wir haben hier eine Satzungsänderung zu beurkunden - geändert wird der Sitz (von Stadt A/Registergericht A zu Stadt B/Registergericht B).

Ich nehme an, dass mus beim Registergericht A (also dem bisheringen Registergericht) alles eingereicht werden?

Ist da außer dem satzungsändernden Beschluss und der entsprechenden HR-Anmeldung und dem neuen Satzungswortlaut noch etwas zu beachten?

Lieben Dank im Voraus.
Notariatsoldie
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#2

18.12.2025, 22:28

Es ist richtig, dass die von Dir genannten Unterlagen dem Registergericht A einzureichen sind. Sonst gibt es nichts weiteres zu beachten.
Resa
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#3

19.12.2025, 10:40

Vielen lieben Dank !
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