Liquidation einer mit Musterfahren gegründeten UG

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Resa
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#1

02.07.2025, 10:44

Hallo zusammen - irgendwie sammeln sich hier die Unklarheiten, habe jetzt folgenden Sachverhalt zu bearbeiten:

Eine im mit Musterprotokoll gegründete UG soll jetzt liquidiert werden.

Habe schon einiges durchforstet und gelesen:

Frage 1:
Danach muss man dann wohl eine "Satzungsänderung" machen, wenn der Liquidator der UG von 181 befreit werden soll.

Kann das jemand bestätigen ?


Frage 2:

Kann der Beschluss für die Auflösung ohne Beurkundung gemacht werden? (dazu habe ich nichts gefunden bislang).

Danke im voraus.
pitz
...wegen der Kekse hier
Kennt alle Akten auswendig
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#2

02.07.2025, 17:05

Zu 1:
Um den Liquidator von §181 befreien zu können, braucht es eine Grundlage in der Satzung - diese ist im Musterprotokoll nicht vorgesehen (bei einer nach diesem gegründeten Gesellschaft können ja auch weitere GF nicht von 181 befreit werden) - also ja, dies trifft mE zu.

Zu 2:
Der Auflösungsbeschluss bedarf mE nicht der Beurkundung und ist (analog GF-Bestellung) privatschriftlich ausreichend.
Feldhamster
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#3

02.07.2025, 17:56

1. sehe ich genauso wie pitz und 2. kann ich bestätigen. Privatschriftlicher Beschluss reicht
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