BeckOK GmbHG/Wisskirchen/Zoglowek, 59. Ed. 1.2.2024, GmbHG § 35 Rn. 67:
Hat eine GmbH nur einen einzigen Geschäftsführer bestellt, kann dessen Vertretungsmacht nicht an die eines Prokuristen gekoppelt werden, da diesem keine Vetoposition zufallen soll (OLG München BeckRS 2017, 118271 Rn. 9; Lutter/Hommelhoff/Kleindiek Rn. 39; HCL/Paefgen Rn. 108).
Einzigen Geschäftsführer "entmachten" durch Vertretungsbefugnis nur zusammen mit einem Prokuristen?
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