Hallo,
könnte mir eventuell jemand bei folgender Frage weiterhelfen:
Warum kann bei einer Kapitalerhöhung bei einer GmbH die Gesellschafterliste erst eingereicht werden, wenn die Kapitalerhöhung eingetragen ist?
Bin am verzweifeln, weil ich es nicht verstehe, warum man die nicht gleich einreichen kann, irgendwie erkenne ich den Sinn nicht.
Zeitpunkt Einreichung Gesellsch.liste bei Kap-Erh. GmbH
-
- Foreno-Inventar
- Beiträge: 2017
- Registriert: 07.09.2018, 22:08
- Beruf: Rechtsfachwirtin, Notarfachwirtin
- Software: AnNoText
- Wohnort: NRW
-
- Foren-Praktikant(in)
- Beiträge: 1
- Registriert: 14.10.2020, 16:21
- Beruf: Notarfachreferentin
- Software: TriNotar
Die Anteile entstehen in der Tat erst mit Vollzug der Kapitalerhöhung im Handelsregister. Eine Liste, die die neuen Anteile und das neue Stammkapital unter dem heutigen Datum ausweist, wäre also, solange die Kapitalerhöhung nicht vollzogen ist, (noch) falsch. Andererseits bin ich aber auch kein Freund davon, dass eine Kapitalerhöhung eingetragen wird, wenn das Gericht nicht zeitgleich eine neue Liste einstellen kann (weil wir sie noch nicht mitgeliefert haben). Wer in diesem Moment in das Handelsregister schaut, hat ein falsches Bild von der Situation. Das eingetragene Stammkapital und die Summe der Geschäftsanteile auf der (alten) Liste stimmen ja nicht mehr überein. Wir müssten dann immer taggenau den Vollzug überwachen, um dann sofort eine neue Liste zu erstellen und einzureichen. Daher reichen wir immer sofort eine neue Liste mit ein (erstellt am Tag der Beurkundung der Kapitalerhöhung und der Übernahmeerklärungen), schreiben aber im Rubrum "Gesellschafterliste der xxx GmbH (nach Eintragung der Kapitalerhöhung aus der in der Notarbescheinigung angegebenen Urkunde)" . Unser Gericht findet das super und stellt mit Vollzug der Kapitalerhöhung gleich alle Dokumente gleichzeitig ein.