Guten morgen,
ich habe hier eine HR Anmeldung, wir melden die endgültige Löschung an nach vorheriger Liquidation (betreffend eine GmbH).
Jetzt steht in der Anmeldung, dass die Bücher und Schriften etc.pp bei der Person X = Privatperson aufbewahrt werden. Da haben wir die vollständige Wohnanschrift benannt (geht ja auch nicht anders).
Jetzt stolpere ich über die im Beglaubigungsvermerk zu benennende Anschrift. Wohnanschriften sollen da ja an sich nicht mehr rein. Eigentlich kann ich aber auch keine Geschäftsanschrift angeben, da ja die Firma eben gelöscht ist (bzw. wird) und somit gibt es gar keine Geschäftsanschrift mehr. Außerdem steht ja ohnehin in der Anmeldung selbst die Wohnanschrift wegen der Aufbewahrung, also kein Geheimnis.
Was gebe ich nun an oder ist es vollkommen egal in diesem Fall? Oder im Beglaubigungsvermerk nur PLZ und Ort ?
Freue mich über Rückmeldungen, wie es woanders gehandhabt wird.
Liquidation und Wohnortangabe
- AnjaZ
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Das ist eine gute Frage in diesem Fall.
Normalerweise schwärze ich die Angaben in der Anmeldung und in der U-Begl. Aber im Falle der Löschung der Gesellschaft muss man mE wissen, wo sich die Unterlagen befinden.
Vielleicht holst du am besten vom Liquidator eine Bestätigung ein, dass die Adresse angegeben werden darf.
Ich habe neulich mit einer Rechtspflegerin von unserem Registergericht gesprochen und sie meinte, dass es unglücklich sei, dass ihnen die Anschriften nicht mehr bekannt gemacht werden für evtl. Rückfragen etc. Sie meinte, wenn man die Zustimmung des Gesellschafters etc. habe, dann könnte man die Anschrift stehen lassen und müsse sie nicht schwärzen.
Normalerweise schwärze ich die Angaben in der Anmeldung und in der U-Begl. Aber im Falle der Löschung der Gesellschaft muss man mE wissen, wo sich die Unterlagen befinden.
Vielleicht holst du am besten vom Liquidator eine Bestätigung ein, dass die Adresse angegeben werden darf.
Ich habe neulich mit einer Rechtspflegerin von unserem Registergericht gesprochen und sie meinte, dass es unglücklich sei, dass ihnen die Anschriften nicht mehr bekannt gemacht werden für evtl. Rückfragen etc. Sie meinte, wenn man die Zustimmung des Gesellschafters etc. habe, dann könnte man die Anschrift stehen lassen und müsse sie nicht schwärzen.
Gruß Anja
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Seit der Änderung der DONot hatte ich keine Liquidationsanmeldung, hätte aber folgende Idee als Diskussionsgrundlage:
Anmeldung einmal vollständig einreichen für das Gericht und zusätzlich eine Version, in der die Wohnanschrift geweißt und zur Veröffentlichung bestimmt ist. Wenn dann ein Dritter die Adresse haben will, soll er sich an das HR wenden und kurz begründen, warum ihm Adresse mitzuteilen ist.
Vielleicht wäre das sowohl für die Notariate als auch für die Gerichte eine gangbare Lösung.
Anmeldung einmal vollständig einreichen für das Gericht und zusätzlich eine Version, in der die Wohnanschrift geweißt und zur Veröffentlichung bestimmt ist. Wenn dann ein Dritter die Adresse haben will, soll er sich an das HR wenden und kurz begründen, warum ihm Adresse mitzuteilen ist.
Vielleicht wäre das sowohl für die Notariate als auch für die Gerichte eine gangbare Lösung.