Kraftloserklärung einer Vollmachtsurkunde

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mia23
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#1

03.11.2022, 16:31

Hallo zusammen,

es geht um eine gesellschaftsrechtliche Angelegenheit, bei der eine Vollmachtsurkunde für kraftlos erklärt werden soll.

Mir geht es hier um die Frage, welche Kosten anfallen. Habe zumindest schon mal herausgefunden, dass das wohl im GNotKG geregelt ist. Nr. 15212 und evtl. 16110 jeweils 0,3.

Ich mache das für eine Kollegin. Wir sind beauftragt worden, den entsprechenden Antrag beim AG zu stellen. Jetzt möchte Anwalt wissen, was für Kosten entstehen, sowohl für uns an Rechtsanwaltsgebühren, als auch Gerichtskosten etc.

Weiß da jemand mehr dazu?
Feldhamster
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#2

03.11.2022, 17:54

Nr. 15212 GNotKG hat Regelsatz von 0,5. Die GK hast du ja somit selbst ermittelt. Bzgl. der RA-Gebühren würde ich eine Vergütungsvereinbarung schließen.
mia23
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#3

09.11.2022, 10:41

Ok, dankeschön. Welchen Gegenstandswert nimmt man denn da her? Gibt es hier vllt. einen Schwellenwert?
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