Verschmelzung Verein // Kosten?
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Über eine Verpflichtung, v.A.w. das FA (die Gemeinnützigenstelle) zu benachrichtigen ist mir nichts bekannt und das habe ich als Registergericht auch nie gemacht. Die Verpflichtung hierfür liegt m.E. beim Vereins-VS. Der VS beantragt die Gemeinnützigkeit und geht damit auch Pflichten ein, die er zu erfüllen hat, damit die Verleihung der Gemeinnützigkeit nicht gefährdet wird. Das FA versteht insofern nicht viel Spaß...
~ Grüßle ~
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- Plumbum
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Sooo... es geht voran in meiner Angelegenheit
Meine Frage noch einmal zu den Kosten. Der hat jetzt die Mitgliederversammlung (Eigenurkunde) Protokolliert, wie rechne das ab und nach welchem Wert? Fällt hier die Gebühr nach 25204 an ? Nach einem Wert von 5.000,00 € ? Auffangwert nach 36?
Meine Frage noch einmal zu den Kosten. Der hat jetzt die Mitgliederversammlung (Eigenurkunde) Protokolliert, wie rechne das ab und nach welchem Wert? Fällt hier die Gebühr nach 25204 an ? Nach einem Wert von 5.000,00 € ? Auffangwert nach 36?
...sind wir nicht alle ein bißchen verrückt.... ;-)
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Ich grabe diesen alten Vorgang mal auf.
Es wurde die Verschmelzung von zwei Vereinen beurkundet (Gebrauchshundesportverein).
Leider kommt jetzt eine Zwischenverfügung des Registers, wonach noch Versicherungen fehlen. Ok, die können die Vorstände der Vereine noch abgeben.
Allerdings wird seitens des Gerichts erklärt, dass die Verschmelzungsbeschlüsse der betroffenen Verein notariell beurkundet werden müssen.
Die Vereine hatten ihre Mitgliederprotokolle hereingegeben, dort wurde der Verschmelzung zugestimmt.
Wie kann ich denn jetzt dieses Problem lösen?? Müssen tatsächlich alle Mitglieder der Vereine noch einmal dem Verschmelzungsbeschluss zustimmen?
Oder wäre es auch eine Möglichkeit, die Ergänzungserklärung, die der Vorstand abgeben muss, als Verhandlung zu gestalten und die Mitgliederprotokolle zur Anlage dieser Verhandlung zu machen?
Es wurde die Verschmelzung von zwei Vereinen beurkundet (Gebrauchshundesportverein).
Leider kommt jetzt eine Zwischenverfügung des Registers, wonach noch Versicherungen fehlen. Ok, die können die Vorstände der Vereine noch abgeben.
Allerdings wird seitens des Gerichts erklärt, dass die Verschmelzungsbeschlüsse der betroffenen Verein notariell beurkundet werden müssen.
Die Vereine hatten ihre Mitgliederprotokolle hereingegeben, dort wurde der Verschmelzung zugestimmt.
Wie kann ich denn jetzt dieses Problem lösen?? Müssen tatsächlich alle Mitglieder der Vereine noch einmal dem Verschmelzungsbeschluss zustimmen?
Oder wäre es auch eine Möglichkeit, die Ergänzungserklärung, die der Vorstand abgeben muss, als Verhandlung zu gestalten und die Mitgliederprotokolle zur Anlage dieser Verhandlung zu machen?
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In diesem Artikel ist alles sehr ausführlich erklärt...
https://www.vereinswelt.de/verschmelzung-von-vereinen
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