Transparenzregister

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Ramona A.
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#1

26.08.2021, 11:39

Hallo,
bisher haben wir die Durchführung von Eintragungen in das Transparenzregister immer abgelehnt unter Berufung auf die Befugnis der Geschäftsführer oder der Steuerberater.
Seit dem 01.08. gibt es ja Neuerungen zum Register, jetzt schauen die Firmen noch einmal nach, um kein Bußgeld zu riskieren und fragen an, ob wir z.B. wirtschaftlich Berechtigte nachmelden können.
Ich möchte das eigentlich nicht und möchte mich auf einen entsprechenden Hinweis zurückziehen können, habe ich aber leider nichts gefunden. Kann mir jemand weiterhelfen??
Pitt
...ist hier unabkömmlich !
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#2

26.08.2021, 12:40

Der Notar ist nicht verpflichtet, Eintragungen im Transparenzregister vorzunehmen. Wenn er es tut, ist das eine quasi freiwillige Serviceleistung zur Mandantenbindung. Im Gegensatz zur z. B. Beurkundung hat er hier also grundsätzlich immer die Möglichkeit, auch Nein zu sagen. Wenn Ihr aus Haftungsgründen oder wegen sonstiger Bedenken für die Mandanten keine Eintragungen im Transparenzregister vornehmen möchtet, dann ist das Eure Entscheidung, die allerdings dazu führen kann, dass diese Mandanten dann zukünftig zu einem anderen Notar gehen, der nicht nur beurkundet und die Eintragung im Handelsregister erledigt, sondern auch die Eintragung im Transparenzregister vornimmt. Da müsste man halt abwägen, ob man selbst bei Firmen, zu denen man eine langjährige Mandatsbeziehung pflegt, beim Thema Transparenzregister sagt, "Machen wir nicht" oder dort eine Ausnahme macht. Alternativ könnte man überlegen, eine gesonderte Vereinbarung mit den "Transparenzregister-Mandanten" abzuschließen, in denen geregelt wird, dass der Notar die Eintragungen im Transparenzregister nach den ihm zur Verfügung stehenden Informationen aus dem aktuellen Handelsregisterauszug, der letzten Gesellschafterliste und den ihm daneben von den Geschäftsführern und Gesellschaftern erteilten Auskünften vornimmt, jedoch keine Haftung dafür übernimmt, wenn die ihm erteilten Auskünfte falsch/veraltet/unvollständig waren und dass die Geschäftsführer/Gesellschafter gehalten sind, dem Transparenzregister zukünftige Änderungen (z. B. Rechtsnachfolge oder Namensänderungen durch Heirat) selbst mitzuteilen, da der Notar nicht verpflichtet ist, regelmäßig bei der Gesellschaft nachzufragen, ob es irgendwelche Änderungen bei ihr oder ihren Gesellschaftern gibt.
Ramona A.
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#3

30.08.2021, 10:33

Moin,
für mich ist es tatsächlich eine Frage der Haftung, gerade weil falsche Meldungen mit hohen Bußgeldern belegt werden. Ich kann ja auch nur anhand der Liste der Gesellschafter vorgehen und bin dann darauf angewiesen, dass der Mandant mir alles erzählt und nix vergessen hat.
Natürlich kennt man seine Mandanten und ist denen auch verbunden, aber bei Bußgeldern bin ich immer vorsichtig...
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